SGD Nord: Trinkwasserversorgung für die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau im Rhein-Lahn-Kreis gesichert

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat aktuell ein Wasserschutzgebiet für den Brunnen „Weinähr“ in den Gemarkungen Weinähr und Winden festgesetzt.

Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau als Begünstigter betreibt zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung eine Vielzahl von Gewinnungsanlagen. So zum Beispiel auch den Brunnen „Weinähr“, welcher die Ortsgemeinde Winden gemeinsam mit dem Tiefbrunnen „Winden“ und den Quellen „Sonntagsborn 1-3“ seit dem Jahr 1997 mit Trinkwasser versorgt. Das zwischen den Ortslagen Weinähr und Winden liegende Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 18,71 Hektar. Die Einspeisung ins Versorgungsnetz erfolgt über den Hochbehälter Winden und die jährliche Entnahmemenge beträgt 12.500 Kubikmeter „Gerade mit Rücksicht auf kommende Generationen wird nun in diesem Bereich das Trinkwasser als wichtigstes Lebensmittel vor jeglichen Beeinträchtigungen geschützt. Dafür gibt es nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten“, so SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis.

Die Abgrenzung der Schutzzonen I, II und III erfolgte auf der Grundlage eines hydrogeologischen Gutachtens. Der Entwurf der Rechtsverordnung und der dazugehörenden Planunterlagen wurde in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau für die Dauer eines Monats ortsüblich offengelegt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen erhoben, so dass die Festsetzung des Schutzgebietes erfolgen kann.

Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) Rechnung getragen. Die Richtlinie soll einen europäischen Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau gewährleisten. Zentrales Ziel ist der „Gute Zustand“ unserer Oberflächengewässer und des Grundwassers. Hierfür gibt sie vor, nach einheitlichen Kriterien innerhalb der EU einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen.

Das Wasserrecht ist bis zum 31.12.2039 befristet. Die Rechtsverordnung wird am 19.07.2021 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. Die Rechtsverordnung und die topographische Karte sind auf der Homepage der SGD Nord www.sgdnord.rlp.de abrufbar.

Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau als Begünstigter betreibt zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung eine Vielzahl von Gewinnungsanlagen. So zum Beispiel auch den Brunnen „Weinähr“, welcher die Ortsgemeinde Winden gemeinsam mit dem Tiefbrunnen „Winden“ und den Quellen „Sonntagsborn 1-3“ seit dem Jahr 1997 mit Trinkwasser versorgt. Das zwischen den Ortslagen Weinähr und Winden liegende Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 18,71 Hektar. Die Einspeisung ins Versorgungsnetz erfolgt über den Hochbehälter Winden und die jährliche Entnahmemenge beträgt 12.500 Kubikmeter „Gerade mit Rücksicht auf kommende Generationen wird nun in diesem Bereich das Trinkwasser als wichtigstes Lebensmittel vor jeglichen Beeinträchtigungen geschützt. Dafür gibt es nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten“, so SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis.

Die Abgrenzung der Schutzzonen I, II und III erfolgte auf der Grundlage eines hydrogeologischen Gutachtens. Der Entwurf der Rechtsverordnung und der dazugehörenden Planunterlagen wurde in der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau für die Dauer eines Monats ortsüblich offengelegt. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen erhoben, so dass die Festsetzung des Schutzgebietes erfolgen kann.

Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) Rechnung getragen. Die Richtlinie soll einen europäischen Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau gewährleisten. Zentrales Ziel ist der „Gute Zustand“ unserer Oberflächengewässer und des Grundwassers. Hierfür gibt sie vor, nach einheitlichen Kriterien innerhalb der EU einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen.

Das Wasserrecht ist bis zum 31.12.2039 befristet. Die Rechtsverordnung wird am 19.07.2021 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. Die Rechtsverordnung und die topographische Karte sind auf der Homepage der SGD Nord www.sgdnord.rlp.de abrufbar.

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