SGD Nord sichert wertvolle Ressource: Neues Wasserschutzgebiet im Kreis Neuwied unbefristet festgesetzt

Nach der öffentlichen Auslage der Pläne im Herbst 2024 und der Erörterung im Januar 2025 ist es nun endgültig beschlossen: Drei Quellen und ein Brunnen bei Rüscheid im Kreis Neuwied werden künftig durch ein neues Wasserschutzgebiet vor schädlichen Einflüssen geschützt. Die Rechtsverordnung, welche die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde erlassen hat, tritt am 13. Mai 2025 ohne zeitliche Befristung in Kraft.
gefülltes Wasserglas vor Bäumen
Symbolbild

Mit dem neuen Wasserschutzgebiet sorgt die SGD Nord dafür, dass die kostbaren Trinkwasserressourcen auch künftigen Generationen zur Verfügung stehen. Zudem wird den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen, wonach unter anderem der gute Zustand des Grundwassers sichergestellt werden soll. Die Rechtsverordnung samt Verbotskatalog, die topographische Karte zum Schutzgebiet sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der SGD Nord unter dem folgenden Link einsehbar: www.s.rlp.de/gSCo4EQ

Zum Hintergrund

Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich über 257,89 Hektar und verläuft auf den Gebieten der Gemeinden Rüscheid und Thalhausen in der Verbandsgemeinde (VG) Rengsdorf-Waldbreitbach, der Gemeinden Urbach (Ortsteil Urbach-Überdorf) und Dernbach in der VG Puderbach sowie auf dem Gebiet der VG Dierdorf. Um das Wasser vor schädlichen chemischen, biologischen und physikalischen Einflüssen zu schützen, hat die SGD Nord das Wasserschutzgebiet auf Basis eines hydrogeologischen Gutachtens in mehrere Schutzzonen (vier Schutzzonen I, drei Schutzzonen II, eine Schutzzone III) gegliedert. Diese sehen unterschiedliche Regeln vor.

Bedeutung der Zonen

Die Schutzzonen I schützen die unmittelbare Umgebung eines Wasservorkommens vor jeglicher Verschmutzung und Beeinträchtigung. Sie sind meist durch einen Zaun begrenzt. Die Schutzzonen II sind größer als die der ersten Kategorie und sollen das Wasser vor schädlichen Mikroorganismen, wie etwa Bakterien, Viren und Wurmeiern, schützen. Die Schutzzone III umfasst unterdessen das gesamte ober- und unterirdische Einzugsgebiet eines Vorkommens und schützt es insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren Chemikalien und radioaktiven Verunreinigungen.

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