SGD Nord: Schutz des Trinkwassers in Koblenz-Urmitz hat hohe Priorität

Wer sich mit den Niederschlagsmengen beschäftigt, wird schnell feststellen, dass auch in diesem Jahr wieder zu wenig Regen gefallen ist. Die Niederschläge reichen nicht aus, um unsere Trinkwasserreservoirs wieder gut aufzufüllen. Daher muss das Trinkwasser, das uns zur Verfügung steht, geschützt werden – denn Wasser ist unser Lebensmittel Nummer 1 und für Natur und Mensch unverzichtbar.

Den Trinkwasservorrat als wichtige Lebensgrundlage zu sichern, ist eine Aufgabe der SGD Nord. Das macht sie, indem sie entsprechende Rechtsverordnungen zum Schutz des Wasservorkommens erlässt. Ein Beispiel dafür ist das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz. Das bedeutende Schutzgebiet liegt zwischen Koblenz und Weißenthurm. Es sichert zusammen mit dem Wasserschutzgebiet Engerser Feld bei Neuwied linksrheinisch und rechtsrheinisch die Versorgung von rund 400.000 Menschen mit sauberem Trinkwasser.

Die Kiesschichten des Neuwieder Beckens werden durch die Zuflüsse von Rhein und Mosel kontinuierlich gespeist und speichern das Grundwasser über längere Zeiträume. Durch die lange Verweildauer im Grundwasserleiter findet zudem eine natürliche Reinigung des Wassers statt. Das geförderte Trinkwasser hat somit beste Qualität und steht auch in Trockenzeiten zur Verfügung. Ohne die gesicherte Trinkwasserversorgung aus dem Neuwieder Becken würden Teile des Hunsrücks und des Westerwaldes zeitweise trockenfallen. Die wirtschaftliche Entwicklung an A61 und A3 wäre ohne diese gesicherte Versorgung nicht möglich.

Bei der Ausweisung oder Neufestsetzungen von Wasserschutzgebieten müssen eine Vielzahl von Interessen unter einen Hut gebracht werden – unter anderem die der ansässigen Unternehmen und der dort lebenden Menschen. Manchmal ein schwieriger Spagat, wie auch am Beispiel des zwar schon lange bestehenden, aber 2019 durch eine Rechtsverordnung erneut festgesetzten Wasserschutzgebietes Koblenz-Urmitz festgestellt werden kann.

„Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und des Risikos längerer Trockenperioden müssen wir die bestehenden Grundwasservorkommen als eine der wichtigsten Lebensgrundlagen schützen – gerade auch mit Rücksicht auf die kommenden Generationen. Das Grundwasservorkommen im Neuwieder Becken ist dabei ein einzigartiger und unverzichtbarer Schatz“, sagt SGD-Nord-Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

Zum Hintergrund:

Das Wasserschutzgebiet hat eine Größe von 1.745 Hektar und erstreckt sich über die Koblenzer Stadtteile Kesselheim, Bubenheim, Neuendorf, Metternich, Wallersheim und Lützel und die Ortsgemeinden St. Sebastian, Kaltenengers und Urmitz in der Verbandsgemeinde Weißenthurm. Durch das Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz werden auch Teile des Hunsrücks, der nur über wenige Ressourcen an eigenem Trinkwasser verfügt, mitversorgt. Das auf der anderen Rheinseite befindliche Wasserschutzgebiet Engerser Feld, dessen Rechtsverordnung 1994 vor dem Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde, sichert die Trinkwasserversorgung in weiten Teilen des Westerwaldes. Damit befindet sich im Neuwieder Becken eines der bedeutendsten Grundwasservorkommen im nördlichen Rheinland-Pfalz.

Im Zuständigkeitsgebiet der SGD Nord gibt es mehr als 800 Wasserschutzgebiete. Aus mehr als 1.500 Brunnen und Quellen wird Trinkwasser gewonnen. In Wasserschutzgebieten gelten über den allgemeinen flächendeckenden Grundwasserschutz hinausgehende Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Alle Maßnahmen, die das Trinkwasser gefährden können, sind innerhalb der Schutzgebiete, die meist in drei Zonen gegliedert sind, verboten. Eine wirtschaftliche Entwicklung ist aber trotz der Festsetzung als Wasserschutzgebiet in der Zone III weiterhin möglich. Die SGD Nord überwacht in Zusammenarbeit mit den Wasserwerken die Einhaltung der Wasserschutzgebietsverordnungen.

Gegen die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Koblenz-Urmitz durch die SGD Nord haben aktuell die Handwerkskammer Koblenz und 21 Unternehmen ein Normenkontrollverfahren angestrebt, das am Dienstag und Mittwoch, 29. und 30. September, vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz verhandelt wird.

 

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