Durch Wehranlagen wird die ökologische Durchgängigkeit des Gewässers unterbrochen und somit wird auch die fortlaufende Vernetzung von Lebensräumen verhindert. Nach dem Rückbau der Wehrkörper wird die sowohl aufwärts als auch abwärts gerichtete Wanderung von Fischen und anderen aquatischen Lebewesen wieder ermöglicht. Die Maßnahme dient damit auch der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die mittelfristig die Entwicklung der Gewässer zu einem naturnahen Zustand fordert. Außerdem soll die lineare Durchgängigkeit im Fließgewässersystem der Sieg und in ihren Nebengewässern hergestellt werden. Eine grundlegende Voraussetzung für eine derartige Entwicklung ist die Wiederherstellung der ökologischen Durchwanderbarkeit des Fließgewässers für die Gewässerfauna.
Durch weitere in den folgenden Jahren geplante Rückbaumaßnahmen von Querbauwerken soll erreicht werden, dass die Heller bis zur Einmündung in die Sieg in Betzdorf als ökologisch durchgängig zu bewerten ist. Als eine der nächsten Maßnahmen an der Heller soll der Rückbau des Wehres „Herdorf Schneiderstraße“ in Herdorf erfolgen.
Zum Hintergrund
Im März letzten Jahres hatte die SGD Nord die Genehmigung für den Um- beziehungsweise Rückbau von vier Querbauwerken in der Heller von der Bahnbrücke in Herdorf bis nach Grünebach bei Betzdorf erteilt. Im September hatten die Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der unteren Wasserbehörde des Kreises Altenkirchen begonnen. Die Wehre „Grünebach“, „Sassenroth“ und „Herdorf Bahnbrücke“ konnten in den vergangenen Monaten bereits vollständig zurück gebaut werden.