SGD Nord: Naturschutz im Landkreis Altenkirchen wurde 2020 mit rund 80.000 Euro unterstützt

Unsere Natur ist bedroht. Durch menschliche Aktivitäten gehen vielerorts natürliche Lebensräume verloren. Sei es nun durch die Bebauung von Flächen, die veränderte landwirtschaftliche Nutzung, die Umweltverschmutzung oder den vom Menschen verursachten Klimawandel – es gibt diverse Gründe, warum viele Tier- und Pflanzenarten bei uns keine geeigneten Lebensräume mehr finden und auszusterben drohen. Umso wichtiger ist es, dieser negativen Entwicklung entgegenzusteuern. Der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord fällt in dieser Hinsicht als Oberer Naturschutzbehörde eine wichtige Rolle zu – auch im Landkreis Altenkirchen.

„Wir müssen unsere Natur unbedingt schützen, nicht nur, um heimische Tier- und Pflanzenarten vor dem Aussterben zu bewahren, sondern auch, um künftigen Generationen ein Leben in einer lebenswerten Umwelt zu ermöglichen“, sagt SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis. „Die SGD Nord hat einen großen Anteil daran, dass wichtige Naturschutzprojekte umgesetzt werden können, indem sie diese fachlich begleitet und dafür sorgt, dass sie vom Land auch finanziell unterstützt werden.“    

Im Jahr 2020 sind allein für Naturschutzmaßnahmen im Landkreis Altenkirchen durch die SGD Nord und im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 80.000 Euro ausgezahlt worden. „Das Geld hilft dabei, Ökosysteme und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen“, sagt Wolfgang Treis.  

So wurden im Kreis Altenkirchen zum Beispiel Flächen offengehalten, um den Lebensraum der dort zu findenden Arten zu sichern. Dies geschah etwa im Naturschutzgebiet „Weidenbruch“, indem man die dortigen Feuchtwiesen mähte, gleichzeitig aber Ansitzwarten für Vögel beließ. Auf diese Weise werden auf diesen artenreichen Wiesen die Lebensbedingungen geschaffen, die bedrohte bodenbrütende Vögel oder auch Tagfalter brauchen. Profitieren können davon das Braunkehlchen oder aber der braunfleckige Perlmuttfalter. 

Flächen offengehalten wurden zum Beispiel auch im FFH-Gebiet (FFH steht für Flora-Fauna-Habitat) „Wälder am Hohenseelbachskopf“ im Bereich des ehemaligen Abbaugebiets „Lipper Nürr“. Indem man stark mit Büschen zugewachsene Teilflächen freistellte und flache Tümpel anlegte, konnte dieses Gebiet als Lebensraum für Amphibien wie die Gelbbauchunke oder an das Wasser gebundene Insekten wie Libellen gesichert werden. Im Winter 2019/2020 hatte man mit dem Freischneiden begonnen, im Anschluss waren die neuen Tümpel mit der Hilfe von Baggern angelegt worden. Und schon im ersten Jahr laichten hier Hunderte Grasfrösche. Auch eine erste Gelbbauchunke wurde gesichtet.

Der Naturpark Rhein-Westerwald, der zum Teil ebenfalls auf dem Gebiet des Landkreises Altenkirchen liegt, wurde 2020 zusätzlich mit rund 104.000 Euro unterstützt.

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