Seit der Aufstellung des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme im Jahr 2009 werden kontinuierlich Maßnahmen zur Erreichung des „guten Zustands“ der Gewässer umgesetzt. Im Rahmen dieser Programme wurde schon Vieles erreicht. Allein im zweiten Bewirtschaftungszyklus (2016 – 2021) konnten im Bereich der SGD Nord im Zeitraum von 2016 bis heute, 37 Prozent der Maßnahmen realisiert werden.
Ein positives Beispiel dafür ist die Umgestaltung des Wehres „Schuld“ an der Ahr (Landkreis Ahrweiler) zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit des Gewässers. Dieses ist Teil der Maßnahmenprogramme zur Entwicklung der rheinland-pfälzischen Gewässer, die dem Schutz der lebensnotwendigen Ressource Wasser für Mensch, Tier und Natur dienen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Überprüfung und Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme ist die Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Aktuell werden zur Vorbereitung des dritten Bewirtschaftungszyklus der Zeitplan und das Arbeitsprogramm sowie Angaben zu den vorgesehenen Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit, veröffentlicht. Bis spätestens zum 22.06.2019 kann jeder zu den beiden Dokumenten schriftlich Stellung nehmen.
Zum Hintergrund
Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist es, dass alle Gewässer – vom Grundwasser über die Seen, Flüsse und Bäche des Binnenlandes bis zu den Übergangs- und Küstengewässern – bis zum Jahr 2027 in einem guten Zustand sein sollen. Dies soll in drei Bewirtschaftungszyklen erreicht werden. Der Bewirtschaftungsplan und die Maßnahmenprogramme werden hierfür überprüft und, falls notwendig, aktualisiert. In den ersten beiden Arbeitsphasen (2009 – 2015 und 2016 – 2021) sind bereits viele Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Gewässer umgesetzt worden. Aber es bleibt noch viel zu tun: Der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen muss weiter vermindert, die Struktur der Bäche und Flüsse allgemein und die Gewässerdurchgängigkeit an Wehren und anderen Querbauwerken müssen weiter verbessert werden.