SGD Nord: Land unterstützte wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Mayen-Koblenz mit rund 2 Millionen Euro

Im vergangenen Jahr 2019 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 2 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Mayen-Koblenz durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden. Gefördert wurden unter anderem der Anschluss der Kläranlage Kürrenberg an die Kläranlage Mayen sowie die Optimierung und die Ertüchtigung der Mischwasserpumpwerke in den Ortsgemeinden Acht und Büchel.

„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Mayen-Koblenz fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung der Wehrumgestaltung Schäfersmühle an der Nette in Miesenheim“ so SGD-Nord-Präsident Dr. Ulrich Kleemann. 

Zudem unterstützte das Land Rheinland-Pfalz in den Jahren 2018 und 2019 die Kosten zur Erstellung eines Hochwasservorsorgekonzepts für die Nette und deren Nebenflüsse zu 90 Prozent. Die SGD Nord zahlte hierfür Fördermittel in Höhe von insgesamt 113.000 Euro aus. 

Nach den Schäden, die das Hochwasser im Sommer 2016 verursacht hatte, reagierten die betroffenen Gebietskörperschaften, um sich zukünftig besser vor den Wassermassen schützen zu können. Gemeinsam ließen die Stadt Mayen, der Kreis-Mayen Koblenz sowie die Verbandsgemeinden Adenau, Brohltal, Kelberg, Mendig und Vordereifel ein Konzept erstellen, welches mittlerweile bei einem Workshop der Hochwasserpartnerschaft Mayen-Koblenz vorgestellt wurde und viel Zuspruch erhielt. Beispielhaft für das Konzept ist die Betrachtung eines kompletten Gewässersystems über die politischen Grenzen hinaus sowie eine vorbildliche Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.

Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus“ oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent. Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und  werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt. 

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