SGD Nord: Land unterstützte wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Birkenfeld mit rund 950.000 Euro

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat im vergangenen Jahr 2019 im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 950.000 Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Birkenfeld ausgezahlt.

Gefördert wurden unter anderem die Renaturierung des Traunbaches in der Ortslage von Ellweiler, die Umgestaltung  des bestehenden Gebäudes des WasserWissensWerkes des Wasserzweckverbandes im Landkreis Birkenfeld sowie notwendige Instandsetzungsarbeiten aufgrund eines Starkregenereignisses an den Abwassersammelleitungen, Sonderbauwerken sowie der Kläranlage Niederwörresbach in der Verbandsgemeinde Herrstein.

„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Birkenfeld fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung zur Herstellung einer Verbindungsleitung vom Hochbehälter Mittelbollenbach bis zum Schacht Dickesbacher Weg“, so SGD-Nord-Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den  Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.

Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus“ oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent.  Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt. 

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