SGD Nord: Land unterstützte wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Kreis Bernkastel-Wittlich 2019 mit rund 3,5 Millionen Euro

Wasser ist für viele von uns selbstverständlich. Dabei ist es gar nicht so selbstverständlich, dass es für uns jederzeit verfügbar und auch weitestgehend kontrollierbar ist. Denn die Versorgung mit frischem Wasser, die Beseitigung des Abwassers, der Schutz und die Unterhaltung von Gewässern sowie der Schutz vor Hochwasser sind für die Kommunen mit einem enormen Aufwand verbunden. Und natürlich mit hohen Kosten. Daher unterstützt das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten die Kommunen bei der Realisierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen. Im Jahr 2019 sind im Auftrag des Ministeriums rund 3,5 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Bernkastel-Wittlich durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden.

„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Bernkastel-Wittlich fachlich begleitet“, so SGD-Nord-Präsident Dr. Ulrich Kleemann. „Gefördert wurden unter anderem – im interkommunalen Projekt zwischen der VG Traben-Trarbach und dem Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Mosel (ZWEM) – die umfassende Verbesserung der Trinkwasserinfrastruktur mit verschiedenen Einzelmaßnahmen“, so Kleemann.

Hervorzuheben sind bei den verschiedenen Maßnahmen unter anderem der Neubau eines Pumpwerkes in Bengel oder der Neubau des Hochbehälters Kröver-Berg mit einem Volumen von 700 Kubikmetern. Auch Wasserleitungen wurden erneuert, zudem in Bengel ein Tiefbrunnen gebaut. Das Projekt hat die Herstellung einer redundanten Wasserversorgung und eine signifikante Erhöhung der Versorgungssicherheit zum Ziel. Die baufachliche Prüfung oblag der Regionalstelle Wasserwirtschaft Trier der SGD Nord. Hierfür wurden drei Genehmigungen mit Auflagen und Nebenstimmungen erteilt.

Insgesamt ist für das Projekt ein Investitionsvolumen von 18 Millionen Euro vorgesehen. Dabei handelt es sich um die größte Einzelfördermaßnahme der Wasserversorgung in Rheinland-Pfalz. 2019 wurden hierfür erst mal 2,8 Millionen Euro ausgezahlt.

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben unterstützt. Dazu gehören Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz. Die Fördermittel tragen dazu bei, dass die Kommunen entlastet werden und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar bleiben. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten – auch für Starkregen.

Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus“ oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent.

Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt. 

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