SGD Nord: Land steckte 2019 rund 8,5 Millionen Euro in wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Die Versorgung mit frischem Wasser, die Beseitigung des Abwassers, der Schutz und die Unterhaltung von Gewässern sowie der Schutz vor Hochwasser sind ungemein wichtige, aber auch aufwendige und teure Aufgaben. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten lässt die Kommunen mit diesen Aufgaben aber nicht allein, sondern unterstützt sie. So wurden im Jahr 2019 durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und im Auftrag des Ministeriums Fördermittel in Höhe von rund 8,5 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Eifelkreis Bitburg-Prüm ausgezahlt.

Gefördert wurden unter anderem die Stilllegung der Kläranlage Irrel und der daraus resultierende Anschluss der Ortsgemeinde Irrel an die Gruppenkläranlage „Unteres Prümtal“ in Minden sowie deren Erweiterung. Mit dem Bau der Verbindungsleitung vom Standort der alten Kläranlage Irrel nach Minden wurde 2019 begonnen. Der erforderliche Bau von zwei Gewässerkreuzungen der Prüm erfolgte im sogenannten Horizontalspülbohrverfahren – im Vergleich zu einer konventionellen Verlegung eine deutlich kostengünstigere und zugleich gewässerökologisch verträglichere Variante. Zusammen mit der Abwasserdruckleitung wurden auch Versorgungskabel und Wasserleitungen verlegt, um Synergieeffekte zu erreichen.

Für die Umsetzung der ersten Phase des Projekts wurden bereits Fördermittel des Landes in Höhe von rund 460.000 Euro bereitgestellt. „Die Maßnahme dient insbesondere der angestrebten Verbesserung der zentralen Abwasserreinigung, damit die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden können“, erklärt Dr. Ulrich Kleemann, der Präsident der SGD Nord. „Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Eifelkreis fachlich begleitet“, so Dr. Kleemann. Dazu zähle sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Fördermaßnahmen. 

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben unterstützt. Dazu gehören Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz. Die Fördermittel tragen dazu bei, dass die Kommunen entlastet werden und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar bleiben. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten – auch für Starkregen. 

Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus“ oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent.

Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt. 

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