SGD Nord: Land investiert 2,3 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Kreis Altenkirchen

Eine Welt ohne fließendes Wasser? Für diejenigen, die in Deutschland aufgewachsen sind, ist das heute kaum noch vorstellbar. Doch die Versorgung mit frischem Wasser und die Entsorgung von Abwasser sind auch hier nicht selbstverständlich. Gleiches gilt für den Schutz von Gewässern sowie vor den Gefahren, die von diesen ausgehen. Denn all diese Aufgaben sind enorm aufwendig und verursachen hohe Kosten. Daher unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Jahr für Jahr wasserwirtschaftliche Maßnahmen der Kommunen – so auch im Kreis Altenkirchen. Im vergangenen Jahr 2019 sind im Auftrag des Ministeriums rund 2,3 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Altenkirchen durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden.

„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Altenkirchen fachlich begleitet“, erklärt Dr. Ulrich Kleemann, der Präsident der SGD Nord. „Dazu zählen sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung zur Sanierung der Hochbehälter in der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf.“ Unter anderem wurden der Hochbehälter und die Aufbereitungsanlage „Nisterberg“, die bereits 1972 in Betrieb genommen wurde, saniert, um die Versorgungssicherheit auch künftig gewährleisten zu können. 

Gefördert wurden auch die Fortführung der Sanierung und der Ausbau der Wasserversorgung durch den Zweckverband Wasserversorgung Kreis Altenkirchen sowie die Erneuerung der Wasserkammer am Hochbehälter „Dauersberg“ durch die Verbandsgemeindewerke Betzdorf-Gebhardshain.

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben unterstützt. Dazu gehören Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz. Die Fördermittel tragen dazu bei, dass die Kommunen entlastet werden und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar bleiben. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten – auch für Starkregen.

Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus“ oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent.

Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt. 

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