SGD Nord: Land förderte wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Vulkaneifel 2019 mit rund 4 Millionen Euro

Eine Welt ohne fließendes Wasser ist heute kaum noch vorstellbar. Doch die Versorgung mit frischem Wasser und die Entsorgung von Abwasser sowie der Schutz von und vor Gewässern sind nicht selbstverständlich, sondern mit enormen Aufwand und Kosten verbunden. Daher unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Jahr für Jahr wasserwirtschaftliche Maßnahmen der Kommunen – so auch im Landkreis Vulkaneifel.

2019 wurden von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zu diesem Zweck und im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 4 Millionen Euro ausgezahlt.

Doch nicht nur das. „Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Vulkaneifel fachlich begleitet“, erklärt SGD-Nord-Präsident Dr. Ulrich Kleemann. „Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung.“

Gefördert wurde unter anderem der erste Bauabschnitt eines Gewässerentwicklungsprojektes in Hillesheim. Durch den Bau eines ausgedehnten Rückhaltepolders zur Reduzierung der hydraulischen Belastung des bis zu 2 Meter tief erodierten Hillesheimer Baches wurden die Voraussetzungen für umfangreiche Rückbaumaßnahmen am Gewässer und die Reaktivierung der Gewässeraue geschaffen. Zugleich bewirkt man durch den Eingriff, dass Hochwasser in der unterhalb gelegenen Ortslage Bolsdorf besser abfließen kann.

Gefördert wurde auch der Bau einer Überströmsicherheit am Rückhaltebecken Stadtkyll. Neben der Hochwasserschutzfunktion dient das in den 60er-Jahren errichtete Rückhaltebecken zusammen mit dem etwas oberhalb gelegenen Vorbecken auch zu Freizeitzwecken – insbesondere für einen nahegelegenen Ferienpark. Eine Sicherheitsüberprüfung hatte 2016 ergeben, dass eine Anpassung der Hochwasserentlastungsanlage unverzichtbar ist. Zusammen mit den nahegelegenen Rückhaltebecken Jünkerath und Kronenburger See ergibt sich nach Fertigstellung des Baus Ende 2019 eine überörtliche Hochwasserschutzfunktion.

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben unterstützt. Dazu gehören Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz. Die Fördermittel tragen dazu bei, dass die Kommunen entlastet werden und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar bleiben. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten – auch für Starkregen. 

Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus“ oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent.

Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.  

 

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