SGD Nord: Land förderte wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Trier-Saarburg 2019 mit rund 5,8 Millionen Euro

Wasser ist lebenswichtig. Daher unterstützt das Land Maßnahmen, die der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung oder dem Schutz der Gewässer dienen, auch finanziell. Im vergangenen Jahr 2019 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten allein im Landkreis Trier-Saarburg Fördermittel in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen ausgezahlt.

„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Landkreis Trier-Saarburg fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung“, erklärt der Präsident der SGD Nord, Dr. Ulrich Kleemann. Als beispielhaftes Projekt nennt Dr. Kleemann die Förderung des im Jahr 2018 begonnenen Neubaus des Wasserwerkes Zemmer-Mülchen. Der Bau eines Tiefsammelbehälters und einer modernen Wasseraufbereitungsanlage sind ein wichtiger Baustein für die sichere Trinkwasserversorgung in der Verbandsgemeinde Trier-Land. „Zudem hat die SGD Nord die Erneuerung beziehungsweise Ertüchtigung von Wasserversorgungsanlagen (außerhalb der Ortsnetze) im Bereich der VG Ruwer mit unterstützt“, so der SGD-Präsident.  

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben unterstützt. Dazu gehören Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz. Die Fördermittel tragen dazu bei, dass die Kommunen entlastet werden und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar bleiben. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten – auch für Starkregen. 

Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus“ oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent.

Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt. 

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