SGD Nord lässt Zielabweichungen für drei geplante Windenergieprojekte in der Verbandsgemeinde Kelberg zu

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Landesplanungsbehörde hat aktuell die beantragten Zielabweichungen für drei Windenergieprojekte in der Verbandsgemeinde Kelberg zugelassen. Es handelt sich hierbei um vier Anlagen in den Gemeinden Arbach und Oberelz, sechs Anlagen in den Gemeinden Boxberg und Bongard sowie eine weitere Anlage in der Gemeinde Arbach. Letztere ist als Bestandteil des in der benachbarten Verbandsgemeinde Vordereifel im Landkreis Mayen-Koblenz geplanten Windparks Münk vorgesehen.

Zu den Zielabweichungsanträgen kam es nachdem die Verbandsgemeinde Kelberg ihre Absicht aufgegeben hat, die Windenergienutzung auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu steuern. Drei private Investoren haben die Zielabweichungsanträge zur Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen an Standorten innerhalb dieser Verbandsgemeinde gestellt. Nach den Zielen der Teilfortschreibung des Kapitels Energieversorgung / Teilbereich Windenergie 2004 des regionalen Raumordnungsplans Region Trier ist die Errichtung solcher raumbedeutsamen Windenergieanlagen außerhalb der regionalplanerisch festgelegten Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgeschlossen. Die Zielabweichungsverfahren waren demnach erforderlich, weil alle Windkraftstandorte in der Ausschlusskulisse des regionalen Raumordnungsplans liegen und die Vorhaben dem regionalen Raumordnungsplan Region Trier widersprechen.

Am Zielabweichungsverfahren hat die zuständige obere Landesplanungsbehörde die Verbandsgemeinde Kelberg mit den betroffenen Gemeinden, die Planungsgemeinschaft Region Trier sowie die Fachstellen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, des Bauwesens sowie der Forstverwaltung beteiligt. Die im Ergebnis positiven Zielabweichungsbescheide sind in den weiteren Verfahrensschritten und damit auch in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu beachten.

 

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