Zu den Zielabweichungsanträgen kam es nachdem die Verbandsgemeinde Kelberg ihre Absicht aufgegeben hat, die Windenergienutzung auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu steuern. Drei private Investoren haben die Zielabweichungsanträge zur Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen an Standorten innerhalb dieser Verbandsgemeinde gestellt. Nach den Zielen der Teilfortschreibung des Kapitels Energieversorgung / Teilbereich Windenergie 2004 des regionalen Raumordnungsplans Region Trier ist die Errichtung solcher raumbedeutsamen Windenergieanlagen außerhalb der regionalplanerisch festgelegten Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgeschlossen. Die Zielabweichungsverfahren waren demnach erforderlich, weil alle Windkraftstandorte in der Ausschlusskulisse des regionalen Raumordnungsplans liegen und die Vorhaben dem regionalen Raumordnungsplan Region Trier widersprechen.
Am Zielabweichungsverfahren hat die zuständige obere Landesplanungsbehörde die Verbandsgemeinde Kelberg mit den betroffenen Gemeinden, die Planungsgemeinschaft Region Trier sowie die Fachstellen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, des Bauwesens sowie der Forstverwaltung beteiligt. Die im Ergebnis positiven Zielabweichungsbescheide sind in den weiteren Verfahrensschritten und damit auch in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu beachten.