Das Zielabweichungsverfahren war erforderlich, weil alle Sondergebiete in der Ausschlusskulisse des regionalen Raumordnungsplans liegen und die Vorhaben dem regionalen Raumordnungsplan Region Trier widersprechen.
Am Zielabweichungsverfahren hat die zuständige obere Landesplanungsbehörde die Planungsgemeinschaft Region Trier sowie die Fachstellen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, des Bauwesens, der Forstverwaltung und Landwirtschaft und das Landesamt für Geologie und Bergbau beteiligt.
Der im Ergebnis positive Zielabweichungsbescheid ist in der weiteren Bauleitplanung und in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen zu beachten.
Er kann über folgenden Link auf der Homepage der SGD Nord eingesehen werden:
<link fileadmin/sgdnord/Landesplanung/Ergebnisse/190220_ZAB_Wittlich-Land_plus_Karten.pdf>https://sgdnord.rlp.de/fileadmin/sgdnord/Landesplanung/Ergebnisse/190220_ZAB_Wittlich-Land_plus_Karten.pdf</link>