SGD Nord lässt Zielabweichung für die Flächennutzungsplanung Windenergie in der Verbandsgemeinde Wittlich-Land zu

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat als obere Landesplanungsbehörde dem Zielabweichungsantrag der Verbandsgemeinde Wittlich-Land für die Fortschreibung ihres Flächennutzungsplans für den Teilbereich Windenergie stattgegeben. Es handelt sich hierbei um die Ausweisung von vier Standorten mit zehn Sondergebieten für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan. Nach den Zielen der Teilfortschreibung des Kapitels Energieversorgung / Teilbereich Windenergie 2004 des regionalen Raumordnungsplans Region Trier ist die Errichtung solcher raumbedeutsamen Windenergieanlagen außerhalb der regionalplanerisch festgelegten Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgeschlossen.

Das Zielabweichungsverfahren war erforderlich, weil alle Sondergebiete in der Ausschlusskulisse des regionalen Raumordnungsplans liegen und die Vorhaben dem regionalen Raumordnungsplan Region Trier widersprechen.

Am Zielabweichungsverfahren hat die zuständige obere Landesplanungsbehörde die Planungsgemeinschaft Region Trier sowie die Fachstellen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, des Bauwesens, der Forstverwaltung und Landwirtschaft und das Landesamt für Geologie und Bergbau beteiligt.
Der im Ergebnis positive Zielabweichungsbescheid ist in der weiteren Bauleitplanung und in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen zu beachten.

Er kann über folgenden Link auf der Homepage der SGD Nord eingesehen werden:
<link fileadmin/sgdnord/Landesplanung/Ergebnisse/190220_ZAB_Wittlich-Land_plus_Karten.pdf>https://sgdnord.rlp.de/fileadmin/sgdnord/Landesplanung/Ergebnisse/190220_ZAB_Wittlich-Land_plus_Karten.pdf</link>

 

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