SGD Nord lässt Zielabweichung für die Flächennutzungsplanung Windenergie der Verbandsgemeinde Prüm zu

Die SGD Nord als obere Landesplanungsbehörde hat dem Zielabweichungsantrag der Verbandsgemeinde Prüm für die Teilfortschreibung „Windenergie“ ihres Flächennutzungsplans stattgegeben.

Gegenstand dieses Antrags ist die vorgesehene Ausweisung von acht Standorten mit Sondergebieten für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan.  Nach den Zielen der Teilfortschreibung des Kapitels Energieversorgung / Teilbereich Windenergie 2004 des regionalen Raumordnungsplans Region Trier ist die Errichtung solcher raumbedeutsamen Windenergieanlagen außerhalb der regionalplanerisch festgelegten Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgeschlossen.

Das Zielabweichungsverfahren war erforderlich, weil alle Sondergebiete in der Ausschlusskulisse des regionalen Raumordnungsplans liegen und die Vorhaben dem regionalen Raumordnungsplan Region Trier widersprechen. Am Zielabweichungsverfahren hat die zuständige obere Landesplanungsbehörde die Planungsgemeinschaft Region Trier sowie die Fachreferate der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, des Bauwesens, der Forstverwaltung und der Landwirtschaft beteiligt.

Der im Ergebnis positive Zielabweichungsbescheid ist in der weiteren Bauleitplanung und in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen zu beachten.

Weitere Infos unter <link http: www.sgdnord.rlp.de>www.sgdnord.rlp.de

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