Es handelt sich hierbei um die Ausweisung von elf Standorten mit Sondergebieten für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan. Das Zielabweichungsverfahren musste durchgeführt werden, weil alle Sondergebiete in der Ausschlusskulisse des regionalen Raumordnungsplans liegen und die Vorhaben dem regionalen Raumordnungsplan Region Trier widersprechen.
Am Verfahren wurde die Planungsgemeinschaft Region Trier sowie die Fachstellen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, des Bauwesens, der Forstverwaltung und der Landwirtschaft beteiligt.
Der Zielabweichungsbescheid ist in der weiteren Bauleitplanung und in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen zu beachten.