SGD Nord lässt Zielabweichung für die Flächennutzungsplanung Windenergie der Verbandsgemeinde Bitburger Land zu

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat als obere Landesplanungsbehörde dem Zielabweichungsantrag der Verbandsgemeinde Bitburger Land für die Teilfortschreibung „Windenergie“ ihres Flächennutzungsplans stattgegeben.

Es handelt sich hierbei um die Ausweisung von elf Standorten mit Sondergebieten für Windenergienutzung im Flächennutzungsplan. Das Zielabweichungsverfahren musste durchgeführt werden, weil alle Sondergebiete in der Ausschlusskulisse des regionalen Raumordnungsplans liegen und die Vorhaben dem regionalen Raumordnungsplan Region Trier widersprechen. 

Am Verfahren wurde die Planungsgemeinschaft Region Trier sowie die Fachstellen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, des Bauwesens, der Forstverwaltung und der Landwirtschaft beteiligt.

Der Zielabweichungsbescheid ist in der weiteren Bauleitplanung und in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen zu beachten.

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