Bei der Begehung wurden beispielsweise außerhalb der Ortsgemeinden einige Abflusshindernisse erkannt und Aufstauungen des Gewässers durch Treibgut festgestellt. Bereits vor Ort wurden die jeweiligen Zuständigkeiten geklärt, damit eine zeitnahe Beseitigung gewährleistet werden kann.
„In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass ein guter Zustand der Bäche, insbesondere bei eintretenden Hochwasserereignissen, von großer Bedeutung ist, denn Treibgut kann beispielsweise den ungestörten Wasserabfluss behindern. Insofern ist die Gewässerbegehung ein Teil der Hochwasservorsorge“, so SGD-Nord Präsident Wolfgang Treis.
Gewässerschauen finden ergänzend zu den sonstigen anlassbezogenen Ortsterminen regelmäßig statt. Ihr Ziel ist es, mögliche Gefahren, vorhandene Uferschäden im Bereich baulicher Anlagen, unzulässige Nutzungen oder andere Mängel am Gewässer festzustellen. Die Mängel werden protokolliert und, sofern es sich um Unterhaltungsmaßnahmen handelt, von der Gemeinde Grafschaft oder der Verbandsgemeinde Altenahr beseitigt. Bei anderweitigen Mängeln, wie unzulässigen Uferbefestigungen oder ungenehmigten baulichen Anlagen, wird die Beseitigung von der zuständigen Unteren Wasserbehörden, der Kreisverwaltung Ahrweiler, veranlasst.