SGD Nord gewinnt Rechtsstreit: Urteile zugunsten des Trinkwasserschutzes im Bereich der Birgeler Brunnen

Trinkwasser gilt als das blaue Gold. Es handelt sich um ein überlebenswichtiges Lebensmittel, was trinkbares Wasser zum kostbarsten Rohstoff der Welt macht. In Birgel, Verbandsgemeinde Gerolstein, ist diese wertvolle Ressource durch Nitrateinträge aus der landwirtschaftlichen Düngung im Bereich der Trinkwasserbrunnen gefährdet, weshalb die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde rechtliche Schritte zum Schutz des Trinkwassers einleitete. Dass diese Rechtsverordnungen wirksam sind, bestätigten nun Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Trinkwasserversorgung der Gemeinden Birgel, Lissendorf, Gönnersdorf, Feusdorf, Esch, Jünkerath und Stadtkyll wird maßgeblich durch drei ergiebige Brunnen sichergestellt. In den vergangenen Jahren fiel bei Qualitätskontrollen auf, dass die Nitratkonzentration im Rohwasser dieser Brunnen stetig anstieg. Es kam sogar zu Überschreitungen der gesetzlichen Grenzwerte, sodass Verdünnungsmaßnahmen ergriffen werden mussten, um die Gesundheit der Anwohner zu schützen und die Belieferung der Haushalte mit Trinkwasser, welches alle gesetzlichen Grenzwerte erfüllt, sicherzustellen.

Bereits im Jahr 2020 leitete die SGD Nord ein Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten im Bereich der Brunnen ein, um der Verunreinigung des Wassers langfristig einen Riegel vorzuschieben und damit die Trinkwasserqualität sicherzustellen. Als Übergangslösung für die Zeit bis zum Abschluss dieser Verfahren hat die SGD Nord im März 2020 zwei vorläufige Anordnungen in Form von Rechtsverordnungen erlassen. Diese traten im April 2020 in Kraft. Durch die Anordnungen wurde die Düngung mit Gülle in den am nächsten an den Brunnen gelegenen Bereichen gänzlich untersagt. „Die Nutzungsbeschränkungen sind eine notwendige Maßnahme, um sicherzustellen, dass die Trinkwasserversorgung der rund 3.900 Menschen im Versorgungsbereich der drei Brunnen nicht länger durch hohe Nitratkonzentrationen im Rohwasser beeinträchtigt wird“, so SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis.

Ende 2020 stellte ein landwirtschaftlicher Betrieb Normenkontrollanträge gegen die beiden Rechtsverordnungen, da sich die Landwirte durch die Regelungen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sahen. Daher prüfte das Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Anordnungen. Nun fielen die entsprechenden Urteile – zugunsten des Wasserschutzes, denn das Oberverwaltungsgericht lehnte die Normenkontrollanträge ab. Das Gericht verwies in seinen Urteilsbegründungen auf den unermesslichen Wert einer gesicherten Trinkwasserversorgung und betonte, dass die überlebenswichtige Ressource „Trinkwasser“ im Sinne des Allgemeinwohls zu schützen sei.

Zum Hintergrund

Die drei Birgeler Brunnen „Im Suhr“, „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“ sind essentieller Bestandteil der ortsnahen Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Gerolstein. Jährlich werden durchschnittlich 380.000 Kubikmeter Wasser aus den Brunnen gewonnen, was einem Beitrag von etwa 65 Prozent zum gesamten Trinkwasserbedarf des Versorgungsgebiets entspricht.

Über die letzten Jahre ist die Nitratkonzentration im Rohwasser der Brunnen kontinuierlich angestiegen. Der nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geltende Grenzwert von 50 mg/l kann derzeit nur noch durch das Mischen der Rohwässer aus den drei Brunnen eingehalten werden.

Teilen

Zurück