SGD Nord genehmigt Errichtung einer Deponie in Kirchen-Wehbach

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Altenkirchen betreibt in Kirchen eine Deponie der DK (Deponieklasse) 0-Deponie. Deren Verfüllkapazität ist jedoch in Kürze erschöpft, weshalb der Abfallwirtschaftsbetrieb im Juni 2020 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einen Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie eingereicht hat. Bei einer DK I-Deponie handelt es sich um eine Regeldeponie für mäßig belasteten Erdaushub und Bauschutt und vergleichbare mineralische gewerbliche Abfälle. Die Antragstellung war erforderlich, da die Errichtung und der Betrieb von Deponien sowie deren wesentliche Änderung einer besonderen behördlichen Zulassung bedürfen.

Im nördlichen Rheinland-Pfalz ist die SGD Nord für die Zulassungsverfahren von Deponien zuständig.

Nachdem die Planunterlagen im Januar 2021 vollständig waren, konnte die SGD Nord das Beteiligungsverfahren durchführen und im Anschluss den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer DK I-Deponie in Kirchen erteilen.

„Die Mitarbeitenden der SGD Nord haben durch eine sehr kurze Bearbeitungszeit dazu beigetragen, die Entsorgung von Bauschutt und Bodenaushub im Landkreis Altenkirchen sicherzustellen“, sagte Wolfgang Treis, Präsident der SGD Nord.

Dem Abfallwirtschaftsbetrieb Altenkirchen ist es nun möglich, mit dem Bau der neuen Deponie  zu starten. Die Deponie befindet sich in der Gemeinde Kirchen (Sieg), nördlich des Ortsteils Wehbach, im Landkreis Altenkirchen und hat ein geplantes Ablagerungsvolumen von 1.326.782 Kubikmeter.

Zum Hintergrund:

Aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie fand die öffentliche Auslegung der Unterlagen nach dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) nur im Internet statt. Bürger und Bürgerinnen hatten die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Der SGD Nord lagen nur wenige Einwendungen vor. Zeitgleich mit der öffentlichen Auslegung wurde auch den Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, und den anerkannten Umweltverbänden die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt.

Zu dem Erörterungstermin im Juli 2021 waren alle Betroffenen sowie alle Personen, die Einwendungen erhoben hatten, zugelassen. Diese Veranstaltung wurde ebenfalls pandemiebedingt digital durchgeführt. Zu den jeweiligen Einwendungen wurden Lösungen gefunden, sodass die erhobenen Bedenken im Rahmen des Termins ausgeräumt werden konnten. Da alle Vorgaben eingehalten werden, konnten im Anschluss letzte Abstimmungen mit den Fachbehörden und den Fachreferaten der SGD Nord getroffen werden, um schließlich den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der DK I-Deponie in Kirchen-Wehbach zu erlassen.

Der Planfeststellungsbeschluss sowie die dazugehörigen Unterlagen sind vom 07.02.2022 bis zum 21.02.2022, auf der Webseite der SGD Nord, einsehbar. Zusätzlich ist der Planfeststellungsbeschluss auch im UVP-Portal (https://www.uvp-verbund.de/startseite) veröffentlicht.

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