SGD Nord fordert Besucher des Laacher Sees auf, Rücksicht auf Tier- und Pflanzenwelt zu nehmen

Der Laacher See ist ein Anziehungspunkt für Menschen aus der näheren Region, aber auch für viele, die von weiter her kommen, um diesen speziellen Ort zu besuchen. Beim Gang um den vulkanischen Calderasee können sie die landschaftliche Schönheit genießen sowie den ungeheuren Reichtum an Tier- und Pflanzenarten erleben. Haubentaucher, Aronstab, Erdkröten, aber auch Eisvögel, Wasserfrösche und Pechlibellen – sie alle sind dort zu finden. Kein Wunder, dass diese Idylle zu einem ausgedehnten Tourismus geführt hat. Just dieser Tourismus ist es aber, der die Lebensräume auch bedroht. Darauf weist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Obere Naturschutzbehörde hin. Denn das Natur- und Vogelschutzgebiet wird durch immer wieder auftretendes Fehlverhalten von Besuchern gefährdet.

„Wegen des enormen Artenreichtums sowie der besonderen landschaftlichen Schönheit werden der Laacher See und seine Umgebung schon seit 8 Jahrzehnten als Naturschutzgebiet geführt“, erklärt SGD-Nord-Präsident Dr. Ulrich Kleemann und weist auf die Bedeutung dieses einmaligen Ökosystems hin. Heute gehört dieses zudem nicht nur zum Vogelschutz-, sondern auch zum FFH-Gebiet, also einem Gebiet, in dem die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) umgesetzt wird. Es gelte dort, Rücksicht zu nehmen auf Flora und Fauna, sagt Dr. Kleemann, damit sich der Tourismus nicht auf lange Sicht seine eigene Grundlage nimmt – nämlich die Natur.

Um diese einzigartige Natur auf Dauer weiterhin zu sichern, ist es unumgänglich, dass die dort bestehenden Regelungen, die in der Rechtsverordnung des Naturschutzgebietes „Laacher See“ niedergeschrieben sind, beachtet werden. Hiernach sind die Besucher gehalten, ausschließlich auf den bestehenden Wegen zu bleiben, um Pflanzen und Tiere zu schützen. Denn andernfalls würden sie den Boden abseits der Wege verdichten, was für die Pflanzen schädlich ist, oder aber Tiere aufschrecken, die unter Umständen gerade ihre Jungen aufziehen. Im Wasser sind zudem die sensiblen Uferbereiche zu achten, in denen viele Wasservögel nisten. Daher darf das Wasser nur vom Campingplatz aus betreten werden. Das Baden im See ist auch nur dort zulässig. Ebenso ist darauf zu achten, dass Hunde nicht im See toben oder schwimmen. Des Weiteren sollen Besucher Müll ordnungsgemäß entsorgen und kein Feuer entzünden, um Verunreinigungen oder Brände zu verhindern. Auch Lärm (etwa durch Partys oder laute Musik) gefährdet Tiere, die den Laacher See als Rückzugsgebiet vor dem Menschen nutzen.

Der Schutz des Laacher Sees und seiner Umgebung ist nicht nur im Frühjahr und Sommer, sondern zu allen Jahreszeiten erforderlich. Am Beispiel der Vögel zeigt sich: Im Frühjahr brüten viele Tiere, im Sommer ist die Zeit der Mauser, während der die Vögel besonders schutzlos sind, im Herbst beginnt für viele Arten der Vogelzug, weshalb im Winter häufig Zugvögel aus nördlicher gelegenen Ländern dort anzutreffen sind. So ist beispielsweise jedes Jahr eine aus Norwegen stammende Mantelmöwe am Laacher See zu Gast.

Diese Beispiele verdeutlichen, wie entscheidend es ist, dass die Regeln eingehalten werden, damit auch in Zukunft viele Individuen und Arten am See leben, sich dort neu ansiedeln oder als Wintergäste zu Besuch kommen können. Denn nur so bleibt der Laacher See auch für Besucher attraktiv.

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