SGD Nord erteilt grünes Licht für REWE-Lebensmittelmarkt in Kamp-Bornhofen – Raumordnerische Prüfung positiv abgeschlossen

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat als Obere Landesplanungsbehörde die vereinfachte raumordnerische Prüfung für die geplante Ansiedlung eines REWE-Lebensmittelmarktes, einschließlich Getränkemarkt und Backshop, in Kamp-Bornhofen mit einem positiven Entscheid abgeschlossen.

Dieses großflächige Einzelhandelsprojekt umfasst eine Verkaufsfläche von insgesamt 1550 Quadratmetern. Die Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen kann nun ihren bestehenden Bebauungsplan für das Plangebiet ändern.

 

Zum Hintergrund:

Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind nach den Vorgaben des Landesent-wicklungsprogramms (LEP IV) nur in zentralen Orten zulässig (Zentralitätsgebot). Da der Ortsgemeinde Kamp-Bornhofen keine zentralörtliche Funktion zugewiesen ist, war der vereinfachten raumordnerischen Prüfung bereits ein Zielabweichungsverfahren vorausgegangen, um eine Ausnahme vom LEP IV zuzulassen.

Ein wesentliches Ergebnis der raumordnerischen Prüfung war auch, dass von den benachbarten zentralen Orten, zum Beispiel den Städten Braubach und St. Goarshausen in der Verbandsgemeinde Loreley, auf der Grundlage der vorgelegten Auswirkungsanalyse des Vorhabens keine Bedenken vorgebracht wurden. Somit wurde der Nachweis erbracht, dass die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes keine Nachteile für bestehende Versorgungsstrukturen in anderen Orten mit sich bringt.

Die SGD Nord hat in ihrem abschließenden Prüfergebnis die Raumverträglichkeit der Maßnahme bestätigt.

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