„Ich freue mich, die Mitglieder begrüßen zu können und die Aufgaben der SGD Nord vorzustellen. Als moderne Bündelungsbehörde steht die SGD Nord für kompetente Beratung und eine zügige, rechtssichere Bearbeitung von Genehmigungsverfahren. Dies trägt zur Attraktivität von Rheinland-Pfalz als Wirtschaftsstandort bei und sorgt dafür, dass die Menschen in einer gesunden Umwelt leben können“, erklärte Kleemann.
Inhalte des Austauschs waren neben dem organisatorischen Aufbau der Bündelungsbehörde die gesetzlichen Grundlagen für eine Enteignung, der Ablauf des Verfahrens und die Entscheidungsfindung einschließlich der Ermittlung der Entschädigung.
Zum Hintergrund:
Die SGD Nord ist die zuständige Enteignungsbehörde für das nördliche Rheinland-Pfalz. Im Spannungsfeld zwischen Eigentum und allgemeinem Wohl führt sie Verfahren durch, um Maßnahmen aus den Bereichen Bahnbau, Bauen, Denkmalschutz, Energie, Immissionsschutz, Naturschutz, Straßenbau, Wasser oder zivilem Flugplatzbau umzusetzen und die jeweils angemessene Entschädigung zu bestimmen. Dabei prüft sie die Zulässigkeit der Enteignung, erörtert die Angelegenheit mit den Beteiligten, versucht eine Einigung herbeizuführen oder entscheidet durch Beschluss.