Viele Erholungssuchende haben das Spazierengehen, Wandern, Radfahren oder den Wassersport als Ausgleich zum Alltag für sich entdeckt. Dabei ist es wichtig, dass die geltenden Regeln und Vorschriften in den Naturschutzgebieten eingehalten werden. Denn freilaufende Hunde, laute Musik, Grillen, Baden oder Fortbewegung auf nicht ausgewiesenen Wegen können dazu führen, dass Tiere verschreckt werden und ihre Brutstätten verlassen. Achtsamen Verhalten und Rücksichtnahme dienen hingegen beiden Seiten und tragen zum Erhalt eines wertvollen Lebensraums auch für zukünftige Generationen bei.
Naturschutzgebiete sind Flächen oder Biotope, die besonders schützenwert sind und seltene Tier- oder Pflanzenarten beheimaten. Viele Gebiete sind auch aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen oder wegen der besonderen Eigenart und Schönheit der Landschaft geschützt. Die SGD Nord ist zuständig für die Ausweisung von Naturschutzgebieten. Verstöße gegen hier geltenden Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden durch die zuständigen Kreise als untere Naturschutzbehörden in Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden kontrolliert und verfolgt. Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de