SGD Nord: 2017 und 2018 rund 9 Millionen Euro Fördermittel für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Trier-Saarburg

In den vergangenen Jahren 2017 und 2018 sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 9 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Trier-Saarburg durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden.

Gefördert wurde unter anderem die Neuordnung der Abwasserbehandlung für die Ortsgemeinde Reinsfeld (VG Hermeskeil). Dazu wurde die Kläranlage Reinsfeld zurückgebaut. Das Abwasser wird seit September 2017 in die Kläranlage Hermeskeil gepumpt und dort mitbehandelt. Zu diesem Zweck wurde auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage Reinsfeld ein Pumpwerk gebaut. Von dort wird das Abwasser über eine Druckleitung zum Hermeskeiler Stadtteil Höfchen gepumpt. Die ehemalige Kläranlage in Reinsfeld wurde zur weitergehenden Behandlung von Mischwasser umgebaut. Die Maßnahme dient der Verbesserung der Gewässergüte der Wadrill.

Mit dem Ziel einer verbesserten Energieeffizienz wurde in der Verbandsgemeinde Ruwer für die Kläranlage „Unteres Ruwertal“ die Installation eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) gefördert, welches im Juni 2018 in Betrieb genommen wurde. In der Verbandsgemeinde Konz wurden die Erneuerung der Aufbereitungsanlage und die gleichzeitige Gebäudesanierung im Zentralhochbehälter Mannebach der Wasserversorgung Saar-Obermosel sowie der Neubau des „Hochbehälters Fellerich“ zur Sicherung der Trinkwasserversorgung mit Fördermitteln unterstützt. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zur Renaturierung von Gewässern wie der Leuk in Kollesleuken, dem Fellerbach in Fell, dem Schantelbach in Leiwen und dem Lohbach in Saarburg gefördert. Die daraus resultierende nachhaltige Verbesserung der Gewässerstruktur trägt auch zu einer Hochwasserentlastung bei.

„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Trier-Saarburg fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung“, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann. 

Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den  Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.

Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent.  Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt. 

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