Gefördert wurden unter anderem Renaturierungsprojekte mit strukturverbessernden Maßnahmen am Irscher Bach und am Grundbach in der Gemarkung Trier-Irsch im Rahmen der Aktion Blau Plus und der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL). Auch die Renaturierung des Filscher Bachs und des Gottbachs in Trier wurde finanziell unterstützt. Schrittweise naturgerecht gestaltet wurde der Aveler Bach in Trier, ein Seitengewässer der Mosel. Mit den Fördermitteln konnte die Durchgängigkeit des Gewässers wieder hergestellt werden. Dazu wurden Sohlschwellen und Rohrdurchlässe entfernt oder durch Brückenbauwerke ersetzt. Die Gewässerstrukturen wurden durch Aufweitungen, Böschungsneigungen, Kiesbänke und Sohlaufwertung verbessert. Somit konnte die Gewässerökologie des Aveler Baches maßgeblich gesteigert werden.
„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung“, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90% Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80%. Zum Schutz der Ressource Wasser, trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.