Renaturierung des Bubenheimer Bachs – Rund 620.000 Euro Fördermittel an die Stadt Koblenz

Dr. Ulrich Kleemann, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, überreichte im Auftrag von Umweltministerin Ulrike Höfken einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 619.800 Euro an Oberbürgermeister David Langner (Stadt Koblenz). Die Fördersumme ist für den naturnahen Ausbau des Bubenheimer Bachs westlich der B9 bestimmt.

„Mit dieser Summe fördert das Land Rheinland-Pfalz die Kosten dieser Maßnahme zu 90 Prozent über die „Aktion Blau Plus“. Mit dem naturnahen Ausbau des Bachs werden die biologische Durchgängigkeit und ein verbesserter Schutz vor Hochwasser erzielt. Dies trägt entscheidend zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bei. Zudem wird das Gewässer für die Menschen erlebbar gestaltet“, so SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann.

„Wir sind derzeit in der Phase des Grunderwerbs, um die Maßnahme dann zügig umzusetzen, denn der naturnahe Gewässerausbau ist uns eine Herzensangelegenheit“, so der Koblenzer Oberbürgermeister David Langner. Er bedankte sich für die Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz.

Der Bubenheimer Bach soll westlich der Bundesstraße (B9) renaturiert werden. Er fließt als sogenanntes naturfernes Gewässer aus Rübenach kommend in nordöstlicher Richtung durch Bubenheim. An dieser Stelle ist er bis zu 50 Zentimeter breit ausgebaut. Im östlichen Ortsteil von Bubenheim verläuft er in Rohren parallel zur Kreisstraße (K12), quert die B9 und tritt nördlich der Straße wieder als oberirdisches Gewässer mit relativ naturnaher Gestaltung zu Tage. In zwei voneinander abhängigen Abschnitten werden die Stadt Koblenz und der Landesbetrieb Mobilität (LBM) den Bubenheimer Bach offen legen und renaturieren. Der städtische Teilabschnitt ist rund 380 Metern lang und reicht vom Ortsausgang Bubenheim hinter der Bebauung bis zur K 12. Für diese Maßnahme erhält die Stadt Koblenz jetzt den Zuwendungsbescheid, der für die Finanzierung der bereits laufenden Grunderwerbsverhandlungen sowie für die zukünftige bauliche Umsetzung vorgesehen ist. Für die Genehmigungsplanung erhielt die Stadt Koblenz bereits 2017 einen Förderbescheid.

Die SGD Nord begleitet das Projekt fachlich in enger Abstimmung mit der Stadt Koblenz. Dazu zählen die Erteilung von notwendigen, wasserrechtlichen Genehmigungen, die technische Beratung bei der Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie die finanzielle Abwicklung der Förderung.
Weitere Informationen unter: www.sgdnord.rlp.de
 

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