PM des Ministeriums der Finanzen: Auch Wiederaufbau teilzerstörter Gebäude an anderer Stelle ist förderfähig

Das Land hat sich erfolgreich bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass auch bei nur teilzerstörten Gebäuden im Überschwemmungsgebiet unter bestimmten Bedingungen ein Ersatzvorhaben an anderer Stelle förderfähig ist. „Beim Wiederaufbau im Ahrtal steht der Schutz der Bevölkerung an erster Stelle. Den Betroffenen gibt die neue Regelung nun die Sicherheit, dass auch ein Ersatzbau an anderer Stelle möglich ist, wenn am bestehenden Gebäude Gefahren drohen“, erklärten Finanzministerin Doris Ahnen und Klimaschutzministerin Katrin Eder.

Die Möglichkeit zum Ersatzbau an anderer Stelle besteht dann, wenn das entsprechende Wohngebäude durch die Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 erheblich beschädigt wurde und das Grundstück gemäß Einschätzung der SGD Nord (Obere Wasserbehörde) bei einem erneuten Hochwasser wieder stark überflutet werden würde oder sich in einer besonders exponierten Lage zum fließenden Gewässer befindet. 

Dies meint eine Lage, bei der bei Hochwassern, die statistisch gesehen alle hundert Jahre vorkommen, mit anzunehmenden Fließgeschwindigkeiten eine besondere Gefahrenlage besteht oder die Einstauhöhe des Gebäudes bei über zwei Metern liegt. „Damit geben wir einerseits den Bewohnern des Ahrtals die Sicherheit, nach dem Wiederaufbau nicht unkalkulierbaren Gefahren ausgesetzt zu sein, und tragen andererseits unserem erklärten Ziel Rechnung, dem Fluss künftig mehr Raum zu geben“, erläuterte Klimaschutzministerin Eder.

„Es ist uns ein zentrales Anliegen, einen Aufbau zu fördern, der hochwasserresistent und nachhaltig ist. Er soll den Menschen ermöglichen, in ihrer Heimat zu bleiben und diese wiederaufzubauen. Mit den nun festgelegten Regelungen haben wir eine weitere wichtige Rechtssicherheit für die Betroffenen geschaffen“, so die Finanzministerin.

Gebäudeeigentümer können die benötigte Bestätigung jetzt formlos bei der SGD Nord beantragen und diese dann ihrem Antrag auf Wiederaufbau bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beifügen. 

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