| Kontrollen auf Adventsmärkten zeigen Wirkung

Immer weniger Verstöße bei Heizstrahlern & Co.

Egal ob zum Heizen, Kochen oder Grillen: Flüssiggas ist von deutschen Weihnachtsmärkten nicht wegzudenken. Doch so praktisch Gasgeräte für die Betreiber von Imbissbuden und Glühweinständen auch sind, so gefährlich können sie werden, denn sie arbeiten mit einer leichtentzündlichen Mischung aus Propan, Butan und weiteren Stoffen. Immer wieder kommt es durch falsche Handhabung zu Unfällen mit schwerwiegenden Folgen, wie Explosionen und Verbrennungen. Die gute Nachricht: Die meisten Standbetreiber achten bereits gewissenhaft auf den korrekten Umgang mit Gasverbrauchsgeräten und Gasflaschen. Dies zeigte sich auch bei einer stichprobenartigen Kontrolle der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord auf dem Koblenzer Weihnachtsmarkt. Der Veranstalter hatte alle Standbetreiber über die erforderlichen Maßnahmen informiert und die Anlagenbetreiber hatten viele Anlagenkomponenten erneuert.

Die SGD Nord ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde im nördlichen Rheinland-Pfalz. In dieser Rolle überprüft sie Gasverbrauchsgeräte und Gasflaschen im Handel – so auch auf Weihnachtsmärkten. Alle in diesem Jahr kontrollierten Anlagen waren geprüft und die erforderlichen Bescheinigungen lagen vor. Es wurden nur geringfügige Mängel festgestellt. Die Standbetreiber sicherten zu, diese umgehend zu beseitigen.

Vor Eröffnung des Weihnachtsmarktes wurden alle Standbetreiber schriftlich auf die Regelungen zum Umgang mit Gasgeräten hingewiesen. Alle Gasverbrauchseinrichtungen werden dann vor dem ersten Markttag durch einen ortsansässigen Gaslieferanten überprüft bzw. abgenommen. Darüber hinaus prüft der Gaslieferant markttäglich die Gasverbrauchseinrichtungen und tauscht leere Gasflaschen aus. Die Beschäftigten, die die Anlagen bedienen, müssen mindestens einmal jährlich an einer Unterweisung teilnehmen. Diese ist schriftlich zu dokumentieren. Der ortsansässige Gaslieferant hält alle Prüfbescheinigungen sowie Abnahmeprotokolle vor.

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