Die SGD Nord ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde im nördlichen Rheinland-Pfalz. In dieser Rolle überprüft sie Gasverbrauchsgeräte und Gasflaschen im Handel – so auch auf Weihnachtsmärkten. Alle in diesem Jahr kontrollierten Anlagen waren geprüft und die erforderlichen Bescheinigungen lagen vor. Es wurden nur geringfügige Mängel festgestellt. Die Standbetreiber sicherten zu, diese umgehend zu beseitigen.
Vor Eröffnung des Weihnachtsmarktes wurden alle Standbetreiber schriftlich auf die Regelungen zum Umgang mit Gasgeräten hingewiesen. Alle Gasverbrauchseinrichtungen werden dann vor dem ersten Markttag durch einen ortsansässigen Gaslieferanten überprüft bzw. abgenommen. Darüber hinaus prüft der Gaslieferant markttäglich die Gasverbrauchseinrichtungen und tauscht leere Gasflaschen aus. Die Beschäftigten, die die Anlagen bedienen, müssen mindestens einmal jährlich an einer Unterweisung teilnehmen. Diese ist schriftlich zu dokumentieren. Der ortsansässige Gaslieferant hält alle Prüfbescheinigungen sowie Abnahmeprotokolle vor.