Das laufende Planfeststellungsverfahren bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord entscheidet darüber, ob der Sportboothafen samt Hafenbecken gebaut werden darf. Der Erörterungstermin ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu dieser Entscheidung. An dem Termin dürfen ausschließlich jene Akteure teilnehmen, die im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen eingereicht haben. Mit dem Ende des Erörterungstermins endet auch das Anhörungsverfahren. Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren und zur Erörterung sind unter nachfolgendem Link zu finden: https://s.rlp.de/OtjXf.
Zum Hintergrund
Bereits im Jahr 2016 erteilte die SGD Nord einen Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Sportboothafens in Briedel/Mosel nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz. Zu diesem Zeitpunkt war ein Hafen mit circa 130 Liegeplätzen im Überschwemmungsgebiet der Mosel geplant. Zudem sollten eine Hafenpromenade mit Anlegemöglichkeit für Tagesgäste, eine Slip Anlage zum Einlassen der Boote und ein Parkplatz entstehen.
An dem komplexen Genehmigungsverfahren für den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss waren verschiedene Stellen innerhalb der SGD Nord sowie anerkannte Naturschutzverbände, Träger Öffentlicher Belange und weitere Behörden beteiligt. Das Projekt wurde umfassend und sorgfältig in den Bereichen Wasserwirtschaft, Immissionsschutzrecht sowie Bauplanungsrecht geprüft.
Gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss haben sechs Grundstückseigentümer und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geklagt. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat daraufhin entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2016 rechtswidrig sei.
Der neue prüffähige Genehmigungsantrag berücksichtigt umfassend das verwaltungsgerichtliche Urteil, sodass einer Prüfung des Antrags keine offensichtlichen Hindernisse entgegenstehen. Der wichtigste Unterschied zum vorherigen Verfahren ist, dass die Vorhaben Sportboothafen mit Hafenbecken, Erschließungsstraße und Ferienanlage voneinander getrennt werden und somit den Kritikpunkten der Rechtsprechung entsprochen wird.