Geplanter Sportboothafen bei Briedel im Kreis Cochem-Zell: SGD Nord führt Erörterung durch

Die Marina Weingarten Zell Projekt GmbH plant den Bau eines Sportboothafens samt Hafenbecken an der Mosel bei Briedel in der Verbandsgemeinde Zell. Nachdem zu Jahresbeginn die Planunterlagen öffentlich ausgelegt wurden, findet am 19. November 2024 nun die Erörterung statt, bei der die eingebrachten Einwendungen mit der Antragstellerin erörtert werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich und wird bei Bedarf am darauffolgenden Tag fortgesetzt.
Briefkopf der SGD Nord mit Kugelschreiber und Klebezettel
Symbolbild

Das laufende Planfeststellungsverfahren bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord entscheidet darüber, ob der Sportboothafen samt Hafenbecken gebaut werden darf. Der Erörterungstermin ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu dieser Entscheidung. An dem Termin dürfen ausschließlich jene Akteure teilnehmen, die im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung Einwendungen eingereicht haben. Mit dem Ende des Erörterungstermins endet auch das Anhörungsverfahren. Weitere Informationen zum Planfeststellungsverfahren und zur Erörterung sind unter nachfolgendem Link zu finden: https://s.rlp.de/OtjXf.

Zum Hintergrund

Bereits im Jahr 2016 erteilte die SGD Nord einen Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Sportboothafens in Briedel/Mosel nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz. Zu diesem Zeitpunkt war ein Hafen mit circa 130 Liegeplätzen im Überschwemmungsgebiet der Mosel geplant. Zudem sollten eine Hafenpromenade mit Anlegemöglichkeit für Tagesgäste, eine Slip Anlage zum Einlassen der Boote und ein Parkplatz entstehen.

An dem komplexen Genehmigungsverfahren für den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss waren verschiedene Stellen innerhalb der SGD Nord sowie anerkannte Naturschutzverbände, Träger Öffentlicher Belange und weitere Behörden beteiligt. Das Projekt wurde umfassend und sorgfältig in den Bereichen Wasserwirtschaft, Immissionsschutzrecht sowie Bauplanungsrecht geprüft.

Gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss haben sechs Grundstückseigentümer und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geklagt. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat daraufhin entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 15. März 2016 rechtswidrig sei.

Der neue prüffähige Genehmigungsantrag berücksichtigt umfassend das verwaltungsgerichtliche Urteil, sodass einer Prüfung des Antrags keine offensichtlichen Hindernisse entgegenstehen. Der wichtigste Unterschied zum vorherigen Verfahren ist, dass die Vorhaben Sportboothafen mit Hafenbecken, Erschließungsstraße und Ferienanlage voneinander getrennt werden und somit den Kritikpunkten der Rechtsprechung entsprochen wird.

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