Brunnen zwischen Eitelborn, Arzbach und Kemmenau: SGD Nord setzt neues Wasserschutzgebiet fest

Nach der öffentlichen Auslage der Pläne im Herbst 2024 ist es nun endgültig beschlossen: Künftig schützt ein neues Wasserschutzgebiet, das im Westerwaldkreis und im Rhein-Lahn-Kreis verläuft, drei Trinkwasserbrunnen vor schädlichen Einflüssen. Die Rechtsverordnung, welche die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde erlassen hat, tritt am 27. Mai 2025 ohne zeitliche Befristung in Kraft.
gefülltes Wasserglas vor Bäumen
Symbolbild

Mit dem neuen Wasserschutzgebiet sorgt die SGD Nord dafür, dass die kostbaren Trinkwasserressourcen auch künftigen Generationen zur Verfügung stehen. Zudem wird den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie Rechnung getragen, wonach unter anderem der gute Zustand des Grundwassers sichergestellt werden soll. Die Rechtsverordnung zugunsten der Verbandsgemeinde (VG) Bad-Ems-Nassau sowie der Verbotskatalog, die topographische Karte und weitere Informationen sind auf der Internetseite der SGD Nord unter folgendem Link einsehbar: https://s.rlp.de/b2AvaIy 

Zum Hintergrund

Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich über 462,44 Hektar und verläuft auf den Gebieten der Gemeinden Arzbach, Kemmenau und der Stadt Bad Ems in der VG Bad Ems-Nassau und der Gemeinden Eitelborn und Welschneudorf in der VG Montabaur. Die beiden Brunnen „Kunzbach 2 und 3“ befinden sich südlich von Eitelborn und Arzbach, der Brunnen „Kemmenau“ liegt nordnordöstlich von Kemmenau. Um das Wasser vor schädlichen chemischen, biologischen und physikalischen Einflüssen zu schützen, hat die SGD Nord das Wasserschutzgebiet auf Basis eines hydrogeologischen Gutachtens in mehrere Schutzzonen (zwei Zonen I, zwei Zonen II, eine Zone III) gegliedert. Diese sehen unterschiedliche Regeln vor.

Bedeutung der Zonen

Die Schutzzonen I schützen die unmittelbare Umgebung eines Wasservorkommens vor jeglicher Verschmutzung und Beeinträchtigung. Sie sind meist durch einen Zaun begrenzt. Die Schutzzonen II sind größer als die Schutzzonen I und sollen das Wasser vor Beeinträchtigungen und Verunreinigungen, insbesondere durch Krankheitserreger schützen. Die Schutzzone III umfasst unterdessen das gesamte ober- und unterirdische Einzugsgebiet eines Vorkommens und schützt es insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren Stoffen.

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