Brunnen zwischen Eitelborn, Arzbach und Kemmenau: SGD Nord plant neues Wasserschutzgebiet

Zwischen Eitelborn im Westerwaldkreis sowie Arzbach und Kemmenau im Rhein-Lahn-Kreis existieren drei Brunnen, die für die örtliche Trinkwasserversorgung eine wichtige Rolle spielen. Damit die kostbare Ressource auch künftigen Generationen zur Verfügung steht, plant die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord nun die Festsetzung eines neuen Wasserschutzgebietes zugunsten der Verbandsgemeinde (VG) Bad Ems-Nassau. Der Entwurf der Rechtsverordnung und weitere Unterlagen sind ab dem 7. Oktober 2024 öffentlich einsehbar.
gefülltes Wasserglas vor Bäumen
Symbolbild

Das geplante Wasserschutzgebiet (WSG) erstreckt sich über 462,44 Hektar und verläuft auf dem Gebiet der Gemeinden Arzbach, Kemmenau und der Stadt Bad Ems in der VG Bad Ems-Nassau und der Gemeinden Eitelborn und Welschneudorf in der VG Montabaur. Die beiden Brunnen „Kunzbach 2 und 3“ befinden sich südlich von Eitelborn und Arzbach, der Brunnen „Kemmenau“ liegt nordnordöstlich von Kemmenau. Um das Wasser vor schädlichen chemischen, biologischen und physikalischen Einflüssen zu schützen, hat die SGD Nord in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde das geplante WSG in Schutzzonen gegliedert, die jeweils unterschiedliche Regeln vorsehen.

Einteilung der Zonen

Die Schutzzonen I gewährleisten den Schutz der Wassergewinnungsanlagen und ihrer unmittelbaren Umgebung vor jeglichen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen. Die Schutzzone I, die die beiden Brunnen „Kunzbach 2 und 3“ umgibt, befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Bad Ems und umfasst 0,42 Hektar. Die Schutzzone I, die den Brunnen „Kemmenau“ schützt, befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Kemmenau und erstreckt sich über 0,1 Hektar.

Die Schutzzonen II sollen das Grundwasser zusätzlich vor Verunreinigungen, insbesondere durch Krankheitserreger, sowie vor Beeinträchtigungen, die die Wassergewinnungsanlagen aufgrund geringer Fließdauer oder -strecke erreichen können, schützen. Die Schutzzone II für die Brunnen „Kunzbach 2 und 3“ befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinden Eitelborn und Arzbach sowie der Stadt Bad Ems und hat eine Größe von 40,59 Hektar. Die Schutzzone II für den Brunnen „Kemmenau“ umfasst 25,89 Hektar und betrifft die Gemeinde Kemmenau.

Die Schutzzone III soll den Schutz des Grundwassers vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren Stoffen, gewährleisten. Diese Zone hat eine Größe von 395,44 Hektar und erstreckt sich über das Gebiet der Gemeinden Eitelborn, Arzbach, Kemmenau und Welschneudorf sowie der Stadt Bad Ems.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des geplanten WSG ist im Zeitraum 7. Oktober 2024 bis einschließlich 6. November 2024 unter folgendem Link einsehbar: https://s.rlp.de/SS8ElTa. Hier finden sich auch der zugehörige Ge- und Verbotskatalog sowie die entsprechenden Planunterlagen. Weiterführende Informationen zu den Wasserschutzgebieten im nördlichen Rheinland-Pfalz liefert die Themenseite auf der Website der SGD Nord, die über folgenden Link aufgerufen werden kann: https://s.rlp.de/j8ZXdG0.

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