Deshalb ist es wichtig, immer wieder drauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei Geräten mit angeschlossener Flüssiggasflasche bzw. Gaskartusche auch um potentielle Gefahrenquellen handelt. Insbesondere für Gewerbetreibende bestehen höhere Anforderungen an die technische Ausrüstung.
Aber auch beim Einsatz in privaten Bereichen ist es wichtig darauf zu achten, dass die Leitungen in einwandfreiem Zustand, also nicht porös, sind und das Ablaufdatum eingesetzter Druckminderer nicht überschritten ist.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ist im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständig für die Marktüberwachung. Deshalb rät sie beim Benutzen darauf zu achten, dass grundlegende Sicherheitsanforderungen an den Geräten und deren Ausrüstungsteilen, entsprechend der EG-Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen, vorhanden sind. Weitere Vorschriften dienen den Anforderungen an die Lagerung von Flüssiggas und dem Betrieb von Gasgeräten. Diese müssen im gewerblichen Bereich regelmäßig gewartet und geprüft werden. Die Beschäftigten, die diese Anlagen bedienen, müssen zudem unterwiesen sein. Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden und ist schriftlich zu dokumentieren.
Vor dem Anschalten von Terrassenheizstrahler daran denken, dass sie aus Sicht des Klimaschutzes mehr als kritisch zu bewerten sind. Sowohl mit Propangas betriebene als auch elektrische Terrassenheizstrahler verursachen einen hohen CO2-Ausstoß. Angemessene Kleidung erzielt meist die gleiche Wirkung.