AG Wiederaufbau meldet Abschluss der Machbarkeitsprüfung von Ersatzwohnbauflächen für die Verbandsgemeinde Altenahr

Aktuell hat die Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“ die grundsätzliche Machbarkeit für alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr abgeschlossen.

„Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung von Ersatzwohnbauflächen in den Ortsgemeinden Altenahr, Ahrbrück und Rech sind in der Verbandsgemeinde Altenahr insgesamt 15 Flächen mit einer Größe von 28,4 Hektar für Wohnbauzwecke geeignet. Weitere 13 Ersatzwohnbauflächen sind für eine Wohnbebauung nur bedingt nutzbar“, so SGD-Nord-Präsident Treis.

Mit den Ortsgemeinden Berg, Dernau, Heckenbach, Hönningen, Kalenborn, Kesseling, Kirchsahr, Lind und Mayschoß konnte die Prüfung der grundsätzlichen Machbarkeit für alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr abgeschlossen werden. Hier sind zwölf Flächen mit einer Größe von zusammen knapp 22,7 Hektar für Wohnbauzwecke geeignet. Hinzu kommen sieben weitere Ersatzwohnbauflächen, die allerdings nur bedingt für eine Wohnbebauung geeignet erscheinen.

Dazu der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL: „Der Abschluss der Machbarkeitsprüfung von Ersatzwohnbauflächen für die Verbandsgemeinde Altenahr ist ein wichtiger Schritt im Rahmen des Wiederaufbaus. Damit kommen wir unserem vorrangigen Ziel, unseren betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen adäquaten Ersatz für ihr Grundstück hier im Kreis anbieten zu können, ein großes Stück näher. Ich danke allen Beteiligten der Arbeitsgruppe ‚Wiederaufbau‘ für ihre geleistete Arbeit.“

Die „AG Wiederaufbau“ unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Suche nach geeigneten Ersatzwohnbauflächen. Konkret geht es darum, die Machbarkeit der von den Kommunen gemeldeten Flächen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen wie etwa der Raumordnung, dem Naturschutz, der Wasserwirtschaft, der Forstwirtschaft oder der Archäologie in einem beschleunigten Verfahren zu prüfen.

Durch die Flutkatstrophe wurden zahlreiche Wohngebäude zerstört. Ein Wiederaufbau ist in vielen Fällen nicht mehr möglich oder wegen der Hochwasserrisiken von den Eigentümern nicht mehr gewollt, Baulücken und sonstige Baulandreserven an anderer Stelle liegen jetzt häufig im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Ahr und sind deshalb nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen bebaubar.

Über die Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“

Den Wiederaufbau im Ahrtal nach der Flut vom 14./15. Juli 2021 unterstützt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) als Obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz in enger Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Ahrweiler insbesondere in Bezug auf das Thema Bauleitplanung. Die eigens dafür gegründete Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“ unterstützt die Kommunen bei der Suche nach geeigneten Ersatzwohnbauflächen mit einem beschleunigten Prüfverfahren zur Machbarkeit unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange wie Wasserwirtschaft, Raumordnung, Naturschutz, Forstwirtschaft oder Archäologie. Die „AG Wiederaufbau“ arbeitet fachübergreifend und berät betroffene Gemeinden sowie Verbandsgemeindeverwaltungen auch zu Hochwasserschutz und –vorsorge. Die „AG Wiederaufbau“ berät betroffene Gemeinden und Verbandsgemeindeverwaltungen und hat dafür die folgenden zentralen Kontaktmöglichkeiten geschaffen: E-Mail: ahrtal(at)sgdnord.rlp.de

 

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