„Im Ergebnis sind 1,6 Hektar für Ersatzwohnbauflächen grundsätzlich nutzbar. Eine Teilfläche davon liegt in einem Grabungsschutzgebiet eines früheren römischen Gutshofes, der sogenannten villae rusticae. Um die Bebaubarkeit dieser Fläche beurteilen zu können, waren Bodenuntersuchungen erforderlich, die im Auftrag der Direktion Landesarchäologie Ende 2021 durchgeführt wurden“, so SGD-Nord-Präsident Treis.
Dazu der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL: „Um den Menschen eine echte Perspektive zu geben, ist es wichtig, ihnen einen adäquaten Ersatz für ihr Grundstück anbieten zu können. Daher bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsgruppe ‚Wiederaufbau‘ für ihren Einsatz.“
Die „AG Wiederaufbau“ unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Suche nach geeigneten Ersatzwohnbauflächen. Konkret geht es darum, die Machbarkeit der von den Kommunen gemeldeten Flächen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen wie etwa der Raumordnung, dem Naturschutz, der Wasserwirtschaft, der Gewerbeaufsicht, der Forstwirtschaft oder der Archäologie in einem beschleunigten Verfahren zu prüfen.
Durch die Flutkatstrophe wurden zahlreiche Wohngebäude zerstört. Ein Wiederaufbau ist in vielen Fällen nicht mehr möglich oder wegen der Hochwasserrisiken von den Eigentümern nicht mehr gewollt, Baulücken und sonstige Baulandreserven an anderer Stelle liegen jetzt häufig im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Ahr und sind deshalb nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen bebaubar.
Über die Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“
Den Wiederaufbau im Ahrtal nach der Flut vom 14./15. Juli 2021 unterstützt die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) als Obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz in enger Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Ahrweiler insbesondere in Bezug auf das Thema Bauleitplanung. Die eigens dafür gegründete Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“ unterstützt die Kommunen bei der Suche nach geeigneten Ersatzwohnbauflächen mit einem beschleunigten Prüfverfahren zur Machbarkeit unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange wie Wasserwirtschaft, Raumordnung, Naturschutz, Gewerbeaufsicht, Forstwirtschaft oder Archäologie. Die „AG Wiederaufbau“ arbeitet fachübergreifend und berät betroffene Gemeinden sowie Verbandsgemeindeverwaltungen auch zu Hochwasserschutz und –vorsorge. Die „AG Wiederaufbau“ berät betroffene Gemeinden und Verbandsgemeindeverwaltungen und hat dafür die folgenden zentralen Kontaktmöglichkeiten geschaffen: Telefonnummer: Email: ahrtal(at)sgdnord.rlp.de