Wussten Sie schon, dass die SGD Nord zum Jugendarbeitsschutz berät?

Jedes Jahr starten viele Jugendliche ins Berufsleben. Um diese vor zu langen Arbeitszeiten, zu geringen Pausen oder einer gefährlichen Arbeitsumgebungen zu schützen, leistet die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einen wichtigen Beitrag: Sie berät und überwacht Arbeitgeber bei der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzes. Denn die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sind besonders schützenswert.

Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind entsprechende Regelungen festgehalten. Das Gesetz soll junge Menschen unter 18 Jahren vor Überforderung und Gesundheitsschädigung schützen. So müssen Betriebe nicht nur auf Arbeits- und Pausenzeiten sowie besondere Gefahren der Arbeitsumgebung achten, sondern auch die geänderten Bedingungen zum Urlaub, Berufsschulunterricht und zur Schichtarbeit beachten.

Ein Jugendlicher darf zum Beispiel grundsätzlich nur acht Stunden an einem Kalendertag arbeiten. Im Gegensatz zu erwachsenen Arbeitnehmern haben Jugendliche zudem ein Anrecht auf längere Pausen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden muss eine Pause von mindestens 60 Minuten ermöglicht werden. Neben diesen Abweichungen von den Regelungen für Erwachsene darf der Arbeitgeber einen Jugendlichen auch erst wieder nach 12 Stunden Pause einsetzen. Über diese Grundregeln hinaus gibt es weitere zu beachtende Vorgaben und Ausnahmen, die das Gesetz vorschreibt.

Neben diesen zeitlichen Vorgaben für Jugendliche regelt das Gesetz etwa auch den Einsatz von Kindern bei schulischen Veranstaltungen und ehrenamtlichen Tätigkeiten oder beim Sport. Solchen Ausnahmen kann die SGD Nord zustimmen. Nach Anhörung der Erziehungsberechtigten, des jeweiligen Jugendamtes und der Schule können Kinder und auch Jugendliche bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Werbeveranstaltungen, bei Aufnahmen im Hörfunk und Fernsehen sowie bei Film- und Fotoaufnahmen mitwirken.
 
Bei Fragen rund um den Jugendarbeitsschutz steht die SGD Nord für Betriebe und Jugendliche als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Weitere Informationen unter: www.sgdnord.rlp.de

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