Zu finden ist Asbest unter anderem in Dacheindeckungen, Fassadenverkleidungen oder Fußböden. Für den Umgang mit dem gefährlichen Stoff gibt es strenge Vorschriften. „Besonders Heimwerkern empfehlen wir daher, Arbeiten an asbesthaltigen Stoffen nicht selbst durchzuführen, sondern einen Fachbetrieb zu beauftragen“, erklärt der Präsident der SGD Nord, Dr. Ulrich Kleemann.
Mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten müssen diese der SGD Nord gemeldet werden. Dabei müssen der Ort der Baustelle, der Zeitraum, in dem die Arbeiten stattfinden, die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung, die vorgesehene Arbeitsweise und die Entsorgung des Gefahrenstoffs angezeigt werden. Allein im Jahr 2019 gingen bei der SGD Nord 1658 solcher Anzeigen ein.
Die häufig durchgeführten Überprüfungen der Baustellen werden durch Gewerbeaufsichtsbeamte der SGD Nord durchgeführt und finden in der Regel unangemeldet statt. Verstöße gegen die Vorschriften können ein Bußgeldverfahren oder eine Strafanzeige nach sich ziehen.
Bei den Inspektionen wird besonders auf den fachgerechten Abbau der asbesthaltigen Baustoffe, die arbeitsmedizinische Vorsorge und das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung der Beschäftigten geachtet. Zudem muss gewährleistet werden, dass ein sachkundiger Mitarbeiter die Arbeiten ständig überwacht. Firmen, die nicht nur mit fest gebundenen Asbestprodukten umgehen, sondern auch Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten wie Brandschutzverkleidungen, Isolierungen oder Spritzasbest durchführen, müssen noch höhere Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllen.