Ärzte sowie Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit beim Unfallversicherungsträger oder der SGD Nord anzuzeigen. Berufskrankheiten können durch die berufliche Tätigkeit entstehen. Das Feststellungsverfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten führt der Unfallversicherungsträger durch. Zum Schutz der Arbeitnehmer prüft die SGD Nord in allen Fällen, ob die Unterlagen vollständig sind. Besteht die Notwendigkeit, erstellt die SGD Nord zusätzliche Gutachten, die den Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung darlegen. Außerdem führt die SGD Nord Inspektionen in Betrieben durch und berät diese zu effektiven Präventionsmaßnahmen, um Berufskrankheiten entgegenzuwirken.
Jährlich treten in Rheinland-Pfalz hunderte Berufskrankheiten auf. Dabei kommt es jeden Sommer dazu, dass Borreliose, ausgelöst durch einen Zeckenbiss, beispielsweise bei Förstern oder Waldarbeitern zur Berufskrankheit führt. Die SGD Nord rät mit ihren Gewerbeärzten einen Zeckenbiss während der Arbeitszeit direkt im Verband- oder Fahrtenbuch zu dokumentieren. Neben dem Zeckenbiss können auch beispielsweise Lärm, Staub, Strahlung, Chemikalien oder schwere Lasten zur Berufskrankheit führen.
Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de