Bei der Begehung wurde der Zustand des Hahnenbaches einschließlich der Uferbereiche begutachtet. Mit Blick auf wasserrechtliche Anforderungen wurde beispielsweise überprüft, ob falsch gelagertes Material am Gewässer oder Totholz zur Verstopfung von Engstellen und Brücken führen können und ob der Hochwasserabfluss – insbesondere in Ortslagen – sichergestellt ist.
Bei der Gewässerschau wurden keine größeren Mängel am Hahnenbach und dessen Uferbereichen festgestellt. Das Gewässer befindet sich hinsichtlich des Uferbewuchses, des Wasserabflusses, vorhandener Anlagen und angrenzender Nutzungen größtenteils in einem ordnungsgemäßen Zustand. Kleinere Mängel, wie zum Beispiel Wasserentnahmevorrichtungen und Ablagerungen im Uferbereich, wurden erfasst. Deren wasserrechtliche Zulassung wird überprüft und im Anschluss gegebenenfalls die Beseitigung kurzfristig veranlasst.
Der Hahnenbach weist außerhalb der Ortslagen vielfach naturnahe Sohl- und Uferstrukturen auf. Diese wurden ebenfalls erfasst und dokumentiert. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sieht vor, die Strukturen zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Die SGD Nord führt in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde regelmäßig Gewässerschauen durch. Sie dienen der Gewässerunterhaltung, der Gewässerentwicklung und der Hochwasservorsorge in Ortslagen. Ziel ist es, mögliche Gefahren, vorhandene Uferschäden im Bereich baulicher Anlagen, unzulässige Nutzungen oder andere Mängel am Gewässer festzustellen und anschließend geeignete Maßnahmen einzuleiten. An den Gewässerschauen teilnehmen dürfen die Eigentümerinnen und Eigentümer, Anliegerinnen und Anlieger, Nutzungsberechtigte, Ortsgemeinden sowie die nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Naturschutzverbände.