Neue Befahrensregeln für die Sauer ab 17.06.2022: Rechtsverordnung kann auf der Internetseite der SGD Nord eingesehen werden

Die Sauer ist aufgrund ihres natürlichen Verlaufs und ihrer attraktiven Uferlandschaft ein beliebtes Ziel für Paddler und andere Wassersportler. In den vergangenen Jahren haben die Ausflüge mit dem Kanu, Kajak oder Schlauchboot stetig zugenommen. Doch was für viele Menschen ein Freizeitvergnügen bedeutet, kann für Tiere und Pflanzen eine Gefahr darstellen. Um dauerhafte Schäden am Ökosystem zu vermeiden, hat sich die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mit dem luxemburgischen Ministerium für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung darauf verständigt, die Befahrensregeln für die Sauer den heutigen ökologischen Anforderungen anzupassen.

Seit der Einführung der Rechtsverordnung durch die damalige Bezirksregierung Trier im Jahre 1994 ist der Kanuverkehr auf der Sauer stärker geworden. Somit steigt auch die Gefahr, dass die Besucher in ihren Booten die Lebensräume von Tieren und Pflanzen beeinträchtigen oder sogar zerstören. Gefahr besteht natürlich für die Fische im Wasser, aber zum Beispiel auch für Vögel und Libellen, die sich im Uferbereich aufhalten. Aus diesen Gründen sind die alten Regelungen aus fachlicher Sicht nicht mehr dazu geeignet, das Ziel eines wirksamen Schutzes der Gewässerökologie sowie der Flora und Fauna im Uferbereich zu gewährleisten. Um die neue Rechtsverordnung zu erarbeiten, hat sich die SGD Nord eng mit der Luxemburger Wasserwirtschaftsverwaltung abgestimmt. Denn für den Fluss sind Deutschland und Luxemburg gemeinsam verantwortlich. Für die SGD Nord war es wichtig, auch verschiedene Belange und Interessen aus den Bereichen Wasserwirtschaft, Naturschutz, kommunale Entwicklung, Sport, Tourismus, Erholung usw. zu erfassen und mit einzubeziehen. Dies ist geschehen und die Abstimmung ist inzwischen abgeschlossen.

Auf Grundlage der gemeinsamen Eckpunkte für eine Regelung führte die SGD Nord als nach dem rheinland-pfälzischen Landeswassergesetz zuständige obere Wasserbehörde ein Verfahren zum Erlass einer neuen Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an der Sauer durch. Parallel dazu brachten die zuständigen Luxemburger Behörden eine gleichlautende Regelung auf Grundlage des luxemburgischen Wasserrechts auf den Weg. Die neuen Regelungen wurden Betroffenen und der Öffentlichkeit vorgestellt. Zudem bestand die Möglichkeit schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Diese wurden anschließend ausgewertet und die darin vorgetragenen Anregungen, Bedenken und Vorschläge fachlich und rechtlich geprüft. Als Ergebnis dieses Prozesses wurden überarbeitete Entwürfe der Rechtsverordnung und des Reglements entwickelt, in denen auch einige der vorgetragenen Vorschläge Berücksichtigung fanden. So wurden beispielsweise Ausnahmeregelungen von der Sperrzeit im Frühjahr für bestimmte Feiertage formuliert, zusätzliche Ein- und Ausstiegsstellen vorgesehen und der für das Befahren erforderliche Mindestwasserstand am Pegel Bollendorf wurde auf 56 statt wie ursprünglich vorgesehen 60 Zentimeter festgelegt.

Nachdem das großherzogliche Reglement im Frühjahr 2022 zunächst den luxemburgischen Regierungsrat und anschließend auch den Staatsrat passiert hat, haben die Verwaltungen beider Länder schließlich als Termin für das Inkrafttreten der neuen Regelungen den 17.06.2022 vereinbart. Die neue Rechtsverordnung der SGD Nord zur Regelung des Gemeingebrauchs an der Sauer wurde am 13.06.2022 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz veröffentlicht und tritt am 17.06.2022 in Kraft. Die Kernpunkte sind:

  • Vom 1. März eines jeden Jahres bis zum Tag vor dem Feiertag Fronleichnam, längstens jedoch bis zum 14. Juni ist das Befahren des Gewässers grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen sind jedoch für den Feiertag Christi Himmelfahrt und für das Pfingstwochenende vorgesehen. Die Sperrzeit im Frühjahr soll die in diesem Zeitraum laichenden und heranwachsenden Fische sowie die am Gewässer brütenden Vögel vor Störungen schützen.
  • Vom Feiertag Fronleichnam bzw. dem 15. Juni bis Ende Februar ist das Befahren des Gewässers erlaubt, sofern der Wasserstand am Pegel Bollendorf mindestens 56 cm beträgt. Welchen Wasserstand der Pegel Bollendorf hat, können alle interessierten Personen in Echtzeit über das Internet abfragen. Die Regelung soll verhindern, dass Boote bei zu niedrigem Wasserstand in flachen Bereichen aufsetzen oder Paddel das Gewässerbett aufwühlen.
  • Der Ein- und Ausstieg bzw. das zu Wasser lassen und bergen der Boote darf nur an den dafür vorgesehenen Ein- und Ausstiegsstellen erfolgen. Die Verordnung enthält in ihrer Anlage 2 eine Liste der zulässigen Ein- und Ausstiegsstellen, die überwiegend öffentlich zugänglich sind. Diese Regelung soll den Zugang zum Gewässer kanalisieren und so die Ufervegetation schützen, die auch als Lebensraum für Insekten (z.B. die an der Sauer noch zahlreich vorkommenden Libellen), Vögel und andere Tiere von Bedeutung ist.

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