Viele Menschen verbringen einen Großteil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Ist man dort dauerhaft Lärm ausgesetzt, ist es wichtig, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hier kommt die SGD Nord ins Spiel. Sie ist im nördlichen Rheinland-Pfalz für die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen zuständig. Heute stand der Lärmschutz der Auszubildenden bei der Firma SIMONA im Fokus.
Dafür gaben die Mitarbeitenden der SGD Nord Tipps und Anregungen, um den bestmöglichen Gehörschutz zu erzielen. Der Gewerbearzt der SGD Nord erläuterte die Funktionsweise des menschlichen Gehörs und wie dieses durch Lärm geschädigt wird. Spannend wurde es, als die Auszubildenden die Möglichkeit hatten, vor Ort an einem Hörtest teilzunehmen. Auch wurden Lärmmessungen bei typischen Tätigkeiten der Auszubildenden durchgeführt. Bei den Messungen stellte sich heraus, dass kleine handgeführte Maschinen teilweise mehr Lärm verursachen können als große Anlagen. Die gemessenen Werte und die Lautstärke der Maschinen verglichen die Auszubildenden mit der Lautstärke typischer Freizeitsituationen, wie beispielsweise Rockkonzerte. In diesem Zusammenhang wurden auch die Vor- und Nachteile der verschiedenen persönlichen Schutzausrüstungen gegen Lärm erläutert.
Bei der Firma SIMONA spielt der Schutz vor Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle. So stellt sie durch gezielte Maßnahmen den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeitenden sicher. Gleichzeitig beteiligt sie sich aktiv am Tag gegen den Lärm, um gemeinsam mit der SGD Nord über Lärmschutz am Arbeitsplatz aufzuklären und die Auszubildenden für das Thema zu sensibilisieren.
So geht effektiver Lärmschutz
Die wohl effektivste Maßnahme gegen Lärm ist die Bekämpfung der Lärmursache. Zunächst ist zu prüfen, ob es lärmärmere Arbeitsverfahren gibt. Eine geeignete organisatorische Schutzmaßnahme ist die räumliche Trennung von lauten und leisen Arbeitsplätzen.
Sollten die Grenzwerte trotzdem überschritten werden, sind personenbezogene Maßnahmen erforderlich. Übersteigt der Lärm den unteren Auslösewert von 80 Dezibel, muss der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten.
Gleichzeitig hat der Beschäftigte den Gehörschutz ab 85 Dezibel (oberer Auslösewert) zu verwenden. Ab diesem Auslösewert ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend, um eine mögliche Lärmschwerhörigkeit zu vermeiden. Die SGD Nord kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben und trägt auf diese Weise zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei.