Gemeinsame Pressemitteilung: Landesforsten Rheinland-Pfalz und Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Gestattungsvertrag für Probebohrungen

Derzeit befinden sich das Firmenkonsortium Hochwald Sprudel Schupp und Schwollener Sprudel in Gesprächen mit Landesforsten und der SGD Nord angesichts einer möglichen Gestattung von sieben Probebohrungen im Nationalpark. Damit sollen neue Mineralwasservorkommen erkundet werden. Grundlage dafür wäre eine wasserrechtliche Zulassung der SGD Nord im Rahmen eines dreistufigen Vorgehens.

Dieses umfasst dabei im ersten Schritt Probebohrungen, im zweiten eine zeitlich begrenzte und im letzten Schritt eine potentiell langfristige Entnahme. Dieser dreistufige Ablauf bietet neben der Tatsache, dass eine Erlaubnis jederzeit widerrufliches Recht durch die genehmigenden Behörden gewährt und durch ein permanentes Monitoring begleitet wird, ein hohes Maß an Sicherheit, um auf negative Veränderungen im Wasserhaushalt oder der Umwelt schnellstmöglich reagieren zu können. Darüber hinaus wird die Durchführung der Maßnahmen im Lichte der Nationalparkgesetze betrachtet, aus denen sich ein besonders hohes Maß an Schutz für die Umwelt ergibt.

Sechs der Standorte befinden sich im Nationalpark und ein weiterer im Staatswald des Forstamtes Birkenfeld. Die wasserrechtliche Erlaubnis durch die SGD Nord in ihrer Eigenschaft als Obere Wasserbehörde für insgesamt 13 Versuchsbohrungen wurde 2014 und damit noch vor der Ausweisung des Nationalparks 2015 unter Einbindung von Naturschutz- und Forstbehörden erteilt. Bisher sind sechs der Probebohrungen erfolgt und wurden zur Mineralwassergewinnung ausgebaut. Der Betrieb ist derzeit befristet und befindet sich somit in Stufe 2 des Genehmigungsverfahrens des dreistufigen Vorgehens. Die Erlaubnis der sieben noch ausstehenden Probebohrungen genießt Vertrauensschutz. 2020 wurde dieser aufgrund der Corona-Pandemie bis 2025 verlängert, da die Pandemie in die Phase der ersten Verlängerung 2017 fiel und somit eine Nutzung verhinderte.

Was die ausstehenden sieben Probebohrungen betrifft, so wäre neben der wasserrechtlichen Erlaubnis ein Gestattungsvertrag mit Landesforsten als Grundeigentümer zu schließen. Die Gestattung der Probebohrungen würde aus dem Staatsvertrag zum Nationalpark Hunsrück-Hochwald resultieren. Darin wird bestimmt, dass Maßnahmen zur Wassergewinnung, die in der Planungsphase des Nationalparks konkretisiert wurden, ermöglicht werden sollen. Damit wurde Maßnahmenträgern für möglicherweise längerfristig geplante Vorhaben und deren Umsetzung Planungs- und Rechtssicherheit gegeben, an die sich die Vertragspartner rechtlich gebunden sehen.

Probebohrungen stellen dabei lediglich den ersten Schritt zu einer Mineralwasserschließung dar. Zweck einer solchen Probebohrung ist es, mittels Pumpversuch festzustellen, ob überhaupt Wasser vorhanden ist und falls ja, wieviel Wasser in Trinkqualität an dieser Stelle gegebenenfalls entnommen werden kann. Die erteilte Zulassung für eine Probebohrung endet unmittelbar mit Abschluss des Pumpversuchs. Eine Probebohrung setzt dabei keine Bauvorhaben voraus und soll stattdessen minimalinvasiv erfolgen, um im Falle einer Nicht-Erschließung den kleinstmöglichen Eingriff gewährleisten zu können. In diesem Fall würde das Bohrloch wieder mit dem Entnahmematerial verschlossen.

Sollten die Pumpversuche erfolgreich sein und die Sprudelbetriebe den Ausbau der Brunnen zur Mineralwassergewinnung weiterverfolgen wollen, wäre eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser sowie ein neuer, weiterer Gestattungsvertrag erforderlich, der eine weitere Prüfung zur Voraussetzung hat. Dieser Vorgang würde den zweiten Schritt darstellen und zeitlich auf fünf Jahre befristet, um im Rahmen dieses Zeitraums der Grundwasserentnahme die langfristige Ergiebigkeit der Brunnen sowie mögliche Einflüsse auf die unmittelbare Umwelt prüfen zu können. Dieses Vorgehen hat sich mittlerweile bei der Neuanlage von Wassergewinnungsanlagen etabliert, um zwischen Auswirkungen, die sich aus dem Einfluss des Klimawandels ergeben und Bohrfolgen besser differenzieren zu können. Erst danach käme dem dreistufigen Vorgehen folgend eine langfristige Erlaubnis in Betracht.

Unbenommen davon wurden Gespräche zwischen dem Firmenkonsortium Hochwald Sprudel Schupp und Schwollener Sprudel und Vertretern von Landesforsten sowie SGD Nord unter Moderation des Umweltministeriums geführt. Abseits der bindenden Rechtssicherheit wurde in diesem Gespräch auf den besonderen Schutzgebietsstatus des Nationalparks, wie auf die Bedenken von Kommunen vor Ort verwiesen. Zudem sind die Sprudelbetriebe gebeten worden, transparent mit den Betroffenen vor Ort zu kommunizieren. Dazu gehört auch die teilweise Offenlegung eines Gutachtens, das von Seiten der Sprudelbetriebe erstellt wurde. Des Weiteren wurde durch SGD Nord und Landesforsten signalisiert, dass keine weitere Verlängerung der Erlaubnisse für Probebohrungen über 2025 hinaus in Aussicht gestellt werden kann. Daraufhin hat sich das Firmenkonsortium Bedenkzeit erbeten. Eine Entscheidung seitens der Betriebe steht aus.

 


 Hintergrundinfo: Die Befristung läuft bis zum 31.03.2024,

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