Das geplante WSG hat eine Größe von rund 273 Hektar und ist in drei Schutzzonen unterteilt. Die Zonen wurden von der SGD Nord in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde mittels eines hydrogeologischen Gutachtens festgelegt. Die für die verschiedenen Schutzzonen vorgesehenen Anordnungen sollen möglichen Gefährdungen des Trinkwassers vorbeugen. Hierzu zählen etwa der unsachgemäße Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, austretende Gefahrenstoffe und tiefe Eingriffe in Bodenschichten, die das Grundwasser schützen. Der Brunnen „Drees-Döttingen“ befindet sich nordöstlich von Drees und südlich von Herresbach-Döttingen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Festsetzung des geplanten WSG erfolgt in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, bei dem Einwendungen eingereicht werden können. Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie sämtliche Unterlagen zur Festsetzung des geplanten WSG sind im Zeitraum 24. März 2025 bis zum 23. April 2025 unter folgendem Link öffentlich einsehbar: www.s.rlp.de/Aj2qrUy