24.11.25 Bekanntmachung: Euren

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben: Windpark Trier-Stahlem

Az.: 21a/07/5.1/2025/0053KLM
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8 bis 10 der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde, zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X in der Gemarkung Euren

Die DunoAir Windpark Planung GmbH, umfirmiert zum 01.10.2025 in Qualitas Energy Trier GmbH, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, hat am 14.04.2025 bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord - SGD Nord -, Obere Immissionsschutzbehörde, die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) gemäß §§ 4,19 Abs.3 und 10 BImSchG beantragt.

Die Inbetriebnahme ist im März 2028 vorgesehen.

Die Antragsunterlagen wurden geändert und ergänzt, zuletzt am 20.10.2025, und beziehen sich auf die folgenden beantragten WEA:

WEA

Koordinaten

Gemarkung

Flur

Flurstück

GID Nr.[1]

7492

325346

5511774

Euren

7

1/1

GID Nr.

7493

325862

5512205

Euren

7

1/3

GID Nr. 

7494

326114

5511954

Euren

7

1/4


[1] GID Nr. oder ID vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Technische Daten

WEA

Anlagentyp

Nennleistung

Rotordurchmesser

Nabenhöhe

7492

Nordex N175/6.X

6.800 kW

175 m

179 m

7493

Nordex N175/6.X

6.800 kW

175 m

179 m

7494

Nordex N175/6.X

6.800 kW

175 m

179 m

Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG und § 1 Abs.1 der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Gem. § 2 Abs. 1 der 4. BImSchV in Verbindung mit §§ 15 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie Nr. 1.6.3 der Anlage 1 zum UVPG besteht eine Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung. Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer freiwilligen Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. 

Es wird auf den Umweltverträglichkeitsprüfungs- Bericht (UVP- Bericht der BGHPlan Umweltplanung und Landschaftsarchitektur GmbH vom Oktober 2025), der gemeinsam mit den übrigen Unterlagen ausgelegt wird, hingewiesen. Bei dem UVP- Bericht handelt es sich um eine Beschreibung der geplanten Anlage(n) und ihrer Umwelt sowie ihrer möglichen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Vermeidung der negativen Auswirkungen auf die Umwelt vorgesehenen Maßnahmen.

Das geplante Vorhaben mit den Antragsunterlagen sowie der Antrag der Qualitas Energy Trier GmbH werden hiermit gemäß §§ 8 ff. i. V. m. § 10 der 9. BImSchV öffentlich bekannt gemacht.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der SGD Nord als Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Hierzu gehören insbesondere folgende Unterlagen:

0 Deckblatt
0.1 BImSchG-Deckblatt
0.2 Inhaltsverzeichnis
0.3 Vertrauliche Dokumente

1 Allgemeine Unterlagen
1.1 Formular 1 – Allgemeine Angaben
1.2 Projektkurzbeschreibung
1.3 Übersichtskarte Windpark Trier-Stahlem, Maßstab 1:25.000
1.4 Übersicht WEA-Daten
1.5 Formular Bestätigung Übereinstimmung von schriftlichen und elektronischen Antragsunterlagen

2 Verzeichnis der Unterlagen
2.1 Formular 2 Verzeichnis der Unterlagen
2.2 Zusatzblatt zu Formular 2 – Sonstige Unterlagen –
2.3 Übersicht Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

3 Angaben zu wassergefährdenden Stoffen
3.1 Formular 3 – Gehandhabte wassergefährdende Stoffe
3.2 Betriebsanweisung Betriebsstörung außenliegender Kühler
3.3 Betriebsanweisung Umschlag von wassergefährdenden Stoffen an WEA
3.4 Betriebsanweisung Befüll- und Entleervorgänge an Windenergieanlagen
3.5 Stellungnahme zur Einhaltung der AwSV bei Befüll- und Entleervorgängen an Windenergieanlagen
3.6 Merkblatt Windenergieanlagen BLAK UmwS
3.7 Sicherheitsdatenblätter
3.8 Antrag auf Ausnahme
3.8.1 Antrag auf Ausnahme Abfüllfläche
3.8.2 Antrag auf Ausnahme Rückkühler
3.8.3 Antrag auf Ausnahme Umschlagfläche

4 Emissionen
4.1 Formular 4 – Verzeichnis der emissionsrelevanten Betriebsweisen
4.2 Schalltechnisches Gutachten
4.3 Anlage A Immissionsorte Schall
4.4 Anlage B Vorbelastung
4.5 Anlage B Vorbelastung Karte
4.6 Technische Beschreibung: Schallemission, Leistungskurven, Schubbeiwerte
4.7 Technische Beschreibung: Oktav-Schalleistungspegel
4.8 Schattenwurfgutachten
4.9 Anlage A Immissionsorte Schatten
4.10 Technische Beschreibung: Schattenwurfmodul

5 Abfälle und deren Entsorgung
5.1 Formular 5 – Abfälle und deren Entsorgung
5.2 Datenblatt zur Abfallbeseitigung
5.3 Datenblatt zu Abfällen beim Betrieb der Anlage

6 Arbeitsschutz
6.1 Formular 6 – Angaben zum Arbeitsschutz bei Windkraftanlagen
6.2 Allgemeine Dokumentation: Arbeitsschutz und Sicherheit in NORDEX-Windenergieanlagen
6.3 Sicherheitsanweisung: Verhaltensregeln an, in und auf Windenergieanlagen
6.4 Technische Beschreibung Befahranlage
6.5 Sicherheitsanweisung: Flucht- und Rettungsplan

7 Brandschutz
7.1 Formular 7 – Brandschutz
7.2 Grundlagen zum Brandschutz
7.3 Standortspezifisches Brandschutzkonzept
7.4 Lageplan Löschwasserversorgung

8 Naturschutz
8.1 Formular 8 – Naturschutz und Landschaftspflege
8.2 Umwelt
8.2.1 UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) – Bericht
8.2.2 Karte 1: Biotypenkartierung, Maßstab 1:3.000
8.2.3 Karte 2: Konflikte und Maßnahmen, Maßstab 1:2.500
8.2.4 Visualisierungen
8.3 Biotoptypenkartierung – Bericht
8.4 Fledermaus
8.4.1 Gutachten Fledermauskundliche Erfassung
8.4.2 Karte 1: Ergebnisse der fledermauskundlichen Erfassung
8.4.3 Karte 2: Bewertung der fledermauskundlichen Erfassung
8.5 Avifauna
8.5.1 Gutachten Erfassung der Avifauna
8.5.2 Karte 1: Großvogelhorstkartierung, Maßstab 1:12.500
8.6 Haselmaus
8.6.1 Gutachten Kartierung Haselmaus
8.6.2 Ergänzungsplanung Haselmaus und Baumhöhlen
8.7 Artenschutz
8.7.1 Fachbeitrag Artenschutz
8.7.2 Karte 1: Artenschutzbeitrag – Artvorkommen, Konflikte, Maßnahmen, Maßstab 1:5.000
8.8 FFH-Vorprüfung
8.9 Rodungsflächenbilanzierung
8.9.1 Rodungsbilanzierung – Tabellarische Übersicht
8.9.2 Lagepläne Luftbild Standorte WEA 01, 02, 03, Maßstab 1:2.000

9 Technische Unterlagen
9.1 Anlagenbeschreibung: Nordex N175/6X
9.2 Technische Beschreibung: Fundament N175/6.X
9.3 Transport, Zuwegung und Krananforderungen
9.4 Kennzeichnung und Farbgebung von Nordex-Windenergieanlagen
9.5 Tages- und Nachtkennzeichnung
9.6 Option Serrations an Nordex-Blättern
9.7 Blitzschutz und elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)
9.8 Erdungsanlage der Windenergieanlage
9.9 Brandmeldesystem
9.10 Feuerlöschsystem
9.11 Gutachterliche Stellungnahme zur brandschutztechnischen Analyse der Nordex-Windenergieanlagen-Plattform Delta 4000
9.12 Brandschutztechnische Stellungnahme zur Brandmelde- und Feuerlöschanlagen
9.13 Sichtweitenmessung
9.14 Fledermausmodul
9.15 Eiserkennung an Nordex-Windenergieanlagen
9.16 Integrierter Sensor zur Eiserkennung
9.17 Eiserkennung Typenzertifikat für IDD.Blade
9.18 Rotorblatt-Eisdetektion in Nordex-Windenergieanlagen
9.19 Zusammenfassung des Gutachtens zur Bewertung der Funktionalität eines Eiserkennungssystems zur Verhinderung von Eisabwurf an Nordex-Windenergieanlagen
9.20 Hinweis Geheimhaltung: Gutachten zur Bewertung der Funktionalität eines Eiserkennungssystems zur Verhinderung von Eisabwurf
9.21 Erklärung der Antragstellerin zu den Maßnahmen Eisabwurf
9.22 Maßnahmen bei Betriebseinstellung
9.23 Getriebeölwechsel an Nordex-Windenergieanlagen
9.24 Allgemeine Dokumentation: Einsatz von Flüssigkeiten und Maßnahmen gegen unfallbedingten Austritt

10 Bauantragsunterlagen
10.1 Bauantrag
10.1.1 Antrag auf Baugenehmigung
10.1.2 Baubeschreibung
10.1.3 Hinweis Geheimhaltung: Eigentümernachweise
10.1.4 Hinweis Geheimhaltung: Eigentümernachweise Rotor und Baulast
10.1.5 Hinweis Geheimhaltung: Flurstück- und Eigentümerverzeichnis
10.1.6 Hinweis Geheimhaltung: Grundstückssicherung
10.1.7 Bauvorlagebescheinigung
10.1.8 Abstandsflächenberechnung
10.1.9 Hinweis Baulasten
10.2 Übersichtskarten
10.2.1 Topographische Karte, Maßstab 1:25.000
10.2.2 Lageplan – Fundamente & Kranflächen, Maßstab 1:2.000
10.2.3 Mindestabstände zu Siedlungsflächen
10.3 Detailpläne
10.3.1 Lagepläne zu WEA 01, 02, 03
10.3.2 Schnittzeichnungen, Längs- und Querprofile, Maßstab 1:250
10.4 Ansichtszeichnungen
10.4.1 Nordex N175/6.X, TCS179
10.4.2 Abmessungen Gondel & Blätter N175/6.X
10.5 Herstellungs- und Rohbaukosten
10.5.1 Hinweis Geheimhaltung: Herstell- und Rohbaukosten
10.5.2 Hinweis Geheimhaltung: Rückbaukostenübersicht
10.5.3 Erklärung Rückbauverpflichtung
10.6 Gutachten zur Standorteignung
10.7 Hindernisangaben für die Luftfahrt
10.8 Typen- bzw. Einzelprüfung Nordex N175/6.X
10.8.1 Hinweis Geheimhaltung: Typenprüfung
10.8.2 Prüfbescheid für eine Typenprüfung Nordex N175/6.X
10.9 Übersichtskarte Anbindung Zufahrt, Maßstab 1:7.500

11 Sonstige Unterlagen
11.1 Denkmalfachliches Gutachten
11.2 Voranfrage Bundeswehr
11.3 Formular 19/2 luftrechtliche Prüfung
11.4 Bundesnetzagentur Formular Richtfunk-Bauleitplanung
11.5 Hinweis Geheimhaltung: Auskünfte Bundesnetzagentur
11.6 Karte Verlauf Richtfunktrasse, Maßstab 1:10.000
11.7 Gutachten zur Risikobeurteilung Eisabwurf/Eisabfall

Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung liegen bei der SGD Nord zu diesem Verfahren folgende Stellungnahmen der Fachbehörden und -stellen vor:

Stellungnahmen der Fachbehörden bei der Stadtverwaltung Trier:

  • Untere Bauaufsichtsbehörde vom 06.11.2025
  • Untere Naturschutzbehörde vom 18.11.2025
  • Untere Wasserbehörde vom 07.07.2025
  • Untere Denkmalschutzbehörde vom 02.07.2025

Stellungnahmen sonstiger Fachbehörden und zu beteiligenden Stellen:

  • Autobahn GmbH vom 11.06.2025
  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 04.07.2025
  • Deutscher Wetterdienst vom 23.06.2025
  • Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum, Mosel, vom 26.06.2025
  • Forstamt Trier vom 17.07.2025
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Erdgeschichtliche Denkmalpflege, vom 23.06.2025
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Landesarchäologie, vom 03.07.2025
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Landesdenkmalpflege, vom 09.07.2025
  • Generaldirektion Weltkulturerbe vom 01.07.2025
  • Landesamt für Geologie und Bergbau vom 10.07.2025
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.07.2025
  • Landesbetrieb Mobilität, Fachgruppe Luftverkehr, vom 29.07.2025
  • Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Trier, vom 01.07.2025
  • Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Landau, vom 23.06.2025
  • Ministerium für Umwelt, Klima und Biodiversität Luxemburg vom 02.07.2025
  • PLEdoc GmbH vom 11.06.2025
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier, vom 30.10.2025
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Trier, vom 12.06.2025
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Landesplanungsbehörde, vom 02.07.2025
  • Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Brandschutz, vom 07.07.2025
  • SWT-Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH vom 12.06.2025
  • Westnetz GmbH Dortmund vom 27.06.2025
  • Zentralstelle für Polizeitechnik, Mainz, vom 25.06.2025

Die Unterlagen werden in der Zeit vom 09.12.2025 bis zum 20.01.2026 einschließlich bei den nachfolgenden Stellen während den genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Ansprechpartnerin: Frau Klein
Kurfürstenstraße 12-14, 56068 Koblenz
Die Auslegung erfolgt im Raum 3 in den Zeiten von Montag von Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Hinweis: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, ist vom 24.12.2025 bis 02.01.2026 einschließlich geschlossen.

Stadtverwaltung Trier
Amt für Stadt- und Verkehrsplanung, Verwaltungsgebäude V
Kaiserstraße 18, 54290 Trier
Die Auslegung erfolgt im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes V 
(Eingang Augustinerhof) in den Zeiten von Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Die Unterlagen können nur während den üblichen Dienststunden und mit vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden.

Die Antragsunterlagen können zusätzlich unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden: 

https://sgdnord-safe.rlp.de/s/RdZm5si5x3QfS9a

Die Antragsunterlagen sowie die vorgenannten, entscheidungserheblichen sonstigen der Genehmigungsbehörde vorliegenden Unterlagen sind in dem oben genannten Zeitraum im UVP-Portal des Bundes einsehbar:

https://uvp-verbund.de/rp

Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. 

Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung bis spätestens einen Monat nach Ablauf der o. g. Auslegungsfrist, demnach vom 09.12.2025 bis einschließlich 20.02.2026, schriftlich oder elektronisch bei den nachfolgenden Stellen erhoben werden:

oder der

Die Einwendungen sind rechtzeitig erhoben, wenn sie innerhalb der vorgenannten Frist bei der SGD Nord als Genehmigungsbehörde oder bei der Stadtverwaltung Trier eingegangen sind. Die Einwendungen müssen den vollen Namen und die Anschrift des Einwendenden in leserlicher Form tragen. Auf Antrag des Einwendenden soll die Genehmigungsbehörde dessen Namen und Anschrift vor der Bekanntgabe der Einwendungen an die Antragstellerin und die beteiligten Behörden unkenntlich machen, wenn diese Angaben zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 10 Abs.3 Satz 9 BImSchG).

Nach § 17 Abs. 1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der derzeit gültigen Fassung gilt bei Anträgen und Eingaben, die in einem Verwaltungsverfahren von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht enthalten, kann die Genehmigungsbehörde unberücksichtigt lassen. 

Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. 

Für den Fall, dass Einwendungen gegen das Vorhaben form- und fristgerecht erhoben werden und die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Durchführung eines Erörterungstermins für sachgerecht hält (§ 10 Abs. 6 BImSchG), wird folgendes Datum hierzu vorläufig festgesetzt: 

Donnerstag, 12.03.2026, 10.00 Uhr, 

Druckwerk Euren, Ottostraße 29, 54294 Trier.

Sofern die Notwendigkeit besteht, die Erörterung an anderer Stelle oder zu einem anderen Zeitpunkt durchzuführen, erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung. 

Der Erörterungstermin ist öffentlich. Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.

Die Zustellungen des Genehmigungsbescheids an die Einwendenden durch § 10 Abs.8 BImSchG kann durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Der Bescheid wird auf gleichem Wege wie das Vorhaben bekannt gemacht.

 

Koblenz, den 24.11.2025
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
gez.
Thomas Gottschling