Konzept für die LinkedIn-Nutzung der SGD Nord

Als Obere Landesbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord eine öffentliche Stelle des Landes Rheinland-Pfalz. Öffentliche Stellen unterliegen der Aufsicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz, da sie verantwortlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung sind. Das vorliegende Konzept orientiert sich daher an der aktuellsten Fassung (2020) des vom LfDI bereitgestellten Handlungsrahmens für die Nutzung von Social Media durch öffentliche Stellen (Stand: August 2024).

1. Zweck, Art und Umfang

Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Stellen ist nicht nur zulässig, sondern notwendig, um Bürgerinnen und Bürger über Sachfragen, Entscheidungen und Maßnahmen zu informieren und um somit eine demokratische Meinungsbildung zu ermöglichen und zu fördern (vgl. BVerfGE 44, 125).

Dem Anspruch auf Information der Bürgerinnen und Bürger können staatliche Stellen nur unter Zuhilfenahme der Medien nachkommen. Pressemitteilungen und Presseerklärungen, Erläuterungen von Sachverhalten und Entscheidungen, Stellungnahmen, Interviews, Hintergrundgespräche und Hinweise richten sich an die Redaktionen der klassischen Medien (Rundfunk, Zeitungen etc.), damit diese sie kritisch prüfen, diskutieren, vervielfältigen, in einen Gesamtzusammenhang stellen und so der demokratischen Meinungsbildung dienen. Die Medienlandschaft in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahrzehnten jedoch deutlich verändert. Gab es früher allein Tageszeitungen, Zeitschriften, Radio und Fernsehen, so ist sie heute weitaus vielfältiger, schneller und digital. Vor allem das Internet mit seinen vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten, aber auch technische Neuerungen (etwa mobile Endgeräte) haben zu dieser Veränderung beigetragen. Soziale Medien sind ein fester Bestandteil der Medienlandschaft geworden. Sie bieten, anders als klassische Massenmedien, grundsätzlich die Möglichkeit einer Zwei-Wege-Kommunikation, bieten also dem Empfänger der Nachricht unmittelbar die Möglichkeit zu reagieren und Kontakt zum Sender aufzunehmen. Soziale Medien sind schnell und werden von jungen Zielgruppen weitaus stärker genutzt als andere Informationskanäle. Das geht aus diversen Studien hervor. Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Stellen darf sich heute daher nicht nur auf die klassischen Medien konzentrieren, wenn sie alle Bürgerinnen und Bürger noch in einem ausreichenden Maße erreichen will. Die ARD/ZDF-Langzeitstudie dokumentiert anschaulich, dass die Mediennutzung über das Internet immer weiter zugenommen hat und dass insbesondere junge Menschen zwischen 14 und 29 Jahren Texte am ehesten in sozialen Medien lesen. Da in sozialen Medien auch viele falsche Informationen verbreitet werden, ist es umso wichtiger, dass dieses Feld nicht denen überlassen wird, die Falschmeldungen und Videos mit falschen Informationen in die Welt setzen. Als Landesbehörde fühlt sich die SGD Nord daher verpflichtet, den unseriösen Informationen in sozialen Medien seriöse entgegenzusetzen. Sich den sozialen Medien zu verschließen, würde zudem bedeuten, gerade die jüngeren Bürgerinnen und Bürger nicht mehr in einem angemessenen Umfang informieren zu können.

Soziale Medien haben jedoch nicht nur hinsichtlich der Informationsbeschaffung beziehungsweise -vermittlung an Bedeutung gewonnen, sondern auch im Hinblick auf die sich zunehmend schwieriger gestaltende Rekrutierung qualifizierter Arbeitskräfte. So haben sich Plattformen wie LinkedIn neben ihrer Funktion als soziale Netzwerke auch als Karriereportale etabliert. Als solche bieten sie Arbeitgebern die Möglichkeit, Stellenangebote zu inserieren und auf diese Weise potenzielle Interessentinnen und Interessenten auf vakante Stellen und auf sich als attraktiver Arbeitgeber aufmerksam zu machen. Gleichzeitig können Arbeitgeber über die Veröffentlichung von Text-, Bild- und Video-Beiträgen Einblicke in ihre vielfältigen Tätigkeitsfelder geben. Aufgrund der Kombination aus sozialem Netzwerk und Karriereportal erfreut sich LinkedIn insbesondere in jungen akademischen Zielgruppen zunehmender Beliebtheit. Angesichts des erheblichen Arbeitskräftemangels im öffentlichen Dienst ist es für Behörden deshalb erforderlich, sämtliche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Personalgewinnung auszuschöpfen, damit die Handlungsfähigkeit der Behörde dauerhaft gewährleistet werden kann.

Dabei beachtet die SGD Nord stets das CrossMedia-Gebot des LfDI. Soziale Medien ersetzen nicht die klassischen Informations- und Bewerbungswege über Medien und Internet, sondern sie ergänzen sie. Die Bürgerinnen und Bürger können sich ihre Informations- und Bewerbungswege aussuchen; das umfangreichste und ausführlichere Angebot finden sie auf den Internetseiten. Kurzinformationen, Bilder, Hinweise, Videos etc. präsentiert die SGD Nord ergänzend im Social-Media-Bereich. Ein Link zu dem kompletten Informationsangebot verweist auf die Internetseiten. Die Nutzung der sozialen Medien soll den Bürgerinnen und Bürgern, die über die klassischen Wege nicht (mehr) zu erreichen sind, einen Weg zu den umfassenderen Informations- und Karrieremöglichkeiten im Internet weisen und sie damit in die Möglichkeit versetzen, sich über die Zuständigkeiten, Aufgaben, Inhalte und Karrieremöglichkeiten der SGD Nord zu informieren.

Die SGD Nord möchte die Social-Media-Plattform LinkedIn folglich nutzen, um auch jene Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, die für die Informationsbeschaffung und/oder die Stellensuche bevorzugt soziale Medien nutzen. Darüber hinaus möchte die SGD Nord mit einem LinkedIn-Auftritt ihre allgemeine Bekanntheit steigern, auf ihre Karrieremöglichkeiten aufmerksam machen und auf diese Weise neue qualifizierte Arbeitskräfte gewinnen. Durch die Einrichtung eines LinkedIn-Kanals wird der öffentliche Auftritt der SGD Nord somit erweitert.

Die SGD Nord nutzt die Social-Media-Plattform LinkedIn zur:

  • Informierung über Tätigkeiten, Arbeitsabläufe, Karrieremöglichkeiten, Neuigkeiten etc. der SGD Nord
  • Personalgewinnung
  • Steigerung der Bekanntheit
  • Förderung eines positiven Images
  • Vernetzung mit anderen Behörden bzw. Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürgern

2. Verantwortlichkeit und Betreuung

Verantwortlich im Sinne der DSGVO, des BDSG und des LDSG RLP ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, vertreten durch den Präsidenten/die Präsidentin, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, Telefon +49261/120-0, E-Mail poststelle(at)sgdnord.rlp.de, Webseite: www.sgdnord.rlp.de.

Die Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist Sigrid Wirz-Ries, Telefon +49261/120-2136, E-Mail Sigrid.Wirz-Ries(at)sgdnord.rlp.de.

Zuständig für die redaktionelle Betreuung und Pflege des LinkedIn-Kanals ist das Pressereferat der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Referatsleiterin: Frau Sandra Hansen-Spurzem, Telefon: +49261/120-2028, E-Mail: sandra.hansen-spurzem(at)sgdnord.rlp.de sowie das Pressepostfach, E-Mail: pressestelle(at)sgdnord.rlp.de).

3. Datenschutz und Informationsfreiheit

Die SGD Nord erhebt selbst keinerlei personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer für eigene Zwecke. Wir verweisen hier aber ausdrücklich auf das Impressum und die Datenschutzhinweise der Social-Media-Plattform LinkedIn. Auf alternative Informationsmöglichkeiten wird ebenfalls hingewiesen.

4. Netiquette für die Kommunikation auf LinkedIn

Die SGD Nord möchte für einen verantwortungsbewussten, respektvollen und konstruktiven Umgang miteinander sorgen und bitten deshalb darum, folgende Regeln zu beachten.

  • Für Spam, Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede und Provokation sowie Kommentare mit vulgären, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, sexistischen, hasserfüllten und/oder gesetzeswidrigen Äußerungen oder Inhalten ist auf unserem Kanal kein Platz.
  • Erwähnungen und Kommentare müssen einen sachlichen Bezug zum Thema des Beitrags oder des Stellenangebots haben.
  • Urheberrechte sind zu wahren. Bei Zitaten und Beiträgen ist die Quelle zu benennen.
  • Wir bitten darum, keine sensiblen Daten in der Social-Media-Kommunikation zu verwenden. Wir vermitteln gerne Ansprechpersonen und Anlaufstellen im Bereich unserer Zuständigkeit auf anderen Kanälen.

Die SGD Nord behält sich vor, Beiträge, die gegen diese Netiquette verstoßen, zu löschen beziehungsweise den jeweiligen Nutzer oder die Nutzerin künftig aus der Diskussion auszuschließen. Darüber hinaus gelten die Nutzungsbedingungen des Social-Media-Portals. Wir haften nicht für Beiträge anderer Nutzerinnen und Nutzer.