05.10.26 Bekanntmachung: Ebschied

Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben der Firma Höhenwind-Park GmbH zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Ebschied

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Az.: 6620-0013#2026/0013-0380DOT

Öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 16 Abs. 1, 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 i. V. m. § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG sowie § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, hat zugunsten der Höhenwind-Park GmbH, Mainzer Str. 59a, 56068 Koblenz mit Bescheid vom 05.10.2026 unter dem oben genannten Aktenzeichen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit folgendem verfügenden Teil erlassen:

Zu Gunsten der Höhenwind-Park GmbH, Mainzer Str. 59 a, 56068 Koblenz, vertreten durch die Geschäftsführung, wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung des Anlagentyps durch den vollständigen Austausch des Anlagentyps von drei Windenergieanlagen, erstmals genehmigt durch Bescheid der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis vom 20.08.2025 unter dem Aktenzeichen 34.4/610-03/24 gemäß §§ 16 Abs. 1, 16b Abs. 7 S. 3, Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV, erteilt: 

WEA

Koordinaten

Gemarkung

Flur

Flurstück

GID Nr. 1
7483

X 394.946 
Y 5.548.207

Ebschied

8

6

7484

X 395.204
Y 5.547.876

Ebschied

8

3

7485

X 394.804
Y 5.547.656

Ebschied

8

3

1 GID Nr. oder ID, vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Die vorgelegten Antrags- und Planunterlagen sind Bestandteil der Genehmigung.

Es wurden im Genehmigungsbescheid Inhalts- und Nebenbestimmungen (wie Auflagen, Bedingungen und Hinweise) formuliert, welche diesem zu entnehmen sind.

Auslegung

Eine Ausfertigung des gesamten Bescheids kann vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen, d. h. in der Zeit vom 13.10. (einschließlich) bis zum 26.10.2026 (einschließlich) unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden: 

https://rlp-box.rlp.de/s/DJs46AFbBaA5TW2

Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird gem. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG.

Wenden Sie sich hierzu per E-Mail an windenergie(at)sgdnord.rlp.de oder telefonisch unter 0261 120-2068 oder 0261 120-2997.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt, gem. § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz
oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz

  • schriftlich,
  • in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, 
  • schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder
  • zur Niederschrift erhoben werden.

Ein Widerspruch Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m keine aufschiebende Wirkung haben. Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz

gestellt und begründet werden.

Koblenz, den 05.10.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Im Auftrag
Thomas Gottschling