04.08.26 Bekanntmachung: Dockendorf
Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren für das Vorhaben der Firma Windenergie Bitburg-Land Planungsgesellschaft mbH zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Dockendorf
Az.: 6620-0004#2026/0018-0380LOS
Öffentliche Bekanntmachung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde, gemäß §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG sowie § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, hat zugunsten der Windenergie Bitburg-Land Planungsgesellschaft mbH mit Bescheid vom 15.07.2026 unter dem oben genannten Aktenzeichen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung mit folgendem verfügenden Teil erlassen:
1. Zu Gunsten der Windenergie Bitburg-Land Planungsgesellschaft mbH, Bettinger Straße 3, 54636 Ingendorf, vertreten durch die Geschäftsführung, wird zur Errichtung und zum Betrieb folgender zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E2, Nennleistung 7000 kW, Nabenhöhe 174,50 m, Rotordurchmesser 175 m, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Änderung der Genehmigung vom 23.12.2025 gemäß § 16 i. V. m. § 16b Abs. 7 Satz 3 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 11 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteilt:
WEA | GID Nr.2 | Koordinaten | Gemarkung | Flur | Flurstück |
05 | 7595 | O 315171,0 | Dockendorf | 4 | 164 |
07 | 7596 | O 315352,4 | Dockendorf | 4 | 164 |
Die vorgelegten Antrags- und Planunterlagen sind Bestandteil dieser Genehmigung.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Die Kostenfestsetzung erfolgt in einem gesonderten Bescheid.
Es wurden im Änderungsgenehmigungsbescheid Inhalts- und Nebenbestimmungen (wie Auflagen und Bedingungen) formuliert, welche diesem zu entnehmen sind.
Auslegung
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 18.08.2026 bis zum 31.08.2026.
Der Änderungsgenehmigungsbescheid und seine Begründung können in der oben genannten Zeit unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
https://sgdnord-safe.rlp.de/s/bHZBGQFeDimg3pY
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird (§ 10 Abs. 8 S. 5 BImSchG).
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die bisher nicht am Verfahren beteiligt waren, als zugestellt (§ 10 Abs. 8 S. 8 BImSchG).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz
oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz
- schriftlich,
- in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
- schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder
- zur Niederschrift erhoben werden.
Ein Widerspruch Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m keine aufschiebende Wirkung haben. Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
gestellt und begründet werden.
Koblenz, den 04.08.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
Thomas Gottschling
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1 Es wird darauf hingewiesen, dass hier ein Schreibfehler vorliegt. Richtigerweise müsste es § 2 Abs. 1 Nr. 2 der 4. BImSchV heißen.
2 GID Nr. oder ID, vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
