VGV Bad Marienberg – WSG "Stollen Alexandria"

Weiterführende Informationen zum Hintergrund

Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist kein Selbstzweck. Sie erfolgt, um Grundwasservorkommen im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Auswirkungen zu schützen und so sicher zu stellen, dass die Bevölkerung jederzeit mit Trinkwasser guter Qualität versorgt werden kann. Gemäß § 51 Abs. 2 WHG sollen Trinkwasserschutzgebiete nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden

Hierzu sind im Regelfall die Vorgaben des Arbeitsblatt W101 des DVGW zu beachten. Die Grenzen der Schutzzonen sind somit nach den tatsächlich vorhandenen örtlichen hydrogeologischen Verhältnissen festzusetzen. Das Wasserschutzgebiet muss dabei das gesamte Einzugsgebiet der Wasserfassung beinhalten.

Allerdings sind auch innerhalb des Schutzgebietes Befreiungen von Verboten, Beschränkungen sowie Duldungs- und Handlungspflichten möglich, soweit der Schutzzweck nicht gefährdet wird oder Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern (§52 Abs. 1 Satz 3 WHG).

Der „Stollen Alexandria“ ist aufgrund der Ergiebigkeit und der geförderten Entnahmemenge die bedeutendste Wasserversorgungsanlage im Westerwald und bedarf eines besonderen Schutzes.
Das im „Tiefen Wasserstollen“ der ehemaligen Braunkohlengrube „Alexandria“ auslaufende Grundwasser wird von den beiden Verbandsgemeindewerken Bad Marienberg und Westerburg zur Trinkwasserversorgung genutzt und über einen überörtlichen Verbund zu den beiden Verbandsgemeinden Selters und Wallmerod geliefert.

Das Einzugsgebiet des Stollens Alexandria umfasst sämtliche mit dem Stollen in Verbindung stehenden Grubenbaue sowie die Bereiche, aus denen – morphologisch bedingt - ein Zufluss zu diesen gegeben ist. Durch das weit verzweigte Stollen- und Streckensystem des ehemaligen Braunkohlenuntertagebaus weist die Oberflächennutzung unterschiedliche Gefährdungspotentiale für das Stollenwasser auf. Erschwerend kommt hinzu, dass durch die vorhandenen Grubenpläne nicht alle Bereiche abgedeckt sind, in denen ein Abbau stattgefunden hat, da in früheren Zeiten ein unerlaubter Abbau („Schwarzabbau“) stattfand.

Das Stollensystem erstreckt sich über die Verbandsgemeinde Bad Marienberg, Westerburg und Rennerod. Es sind in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg  folgende Ortsgemeinden berührt: Nisterau, Hof, Stockhausen-Illfurth, Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hahn b. Marienberg und die Stadt Bad Marienberg, über die Verbandsgemeinde Westerburg im Bereich der Ortsgemeinden Höhn (mit den Ortsteilen Oellingen, Schönberg und Neuhochstein) Ailertchen und Pottum sowie über die Verbandsgemeinde Rennerod im Bereich der Ortsgemeinde Hellenhahn-Schellenberg.

Der Rechtsinhaber zur Entnahme von Grundwasser aus dem „Stollen Alexandria“ zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist die Verbandsgemeinde Bad Marienberg. Die Vereinbarung zwischen den beiden Verbandsgemeinden Bad Marienberg und Westerburg zur Sicherstellung der Wasserversorgung durch die Lieferung von 2.000m² pro Tag wurde mit Bescheid der ehemaligen Bezirksregierung Koblenz vom 09.08.1983 genehmigt. An diesem Vertrag wird bis zum heutigen Tag festgehalten.

Weiterführende Informationen zur Historie

15.12.1971 Erstellung der Antrags- und Planunterlagen für den Wasserrechtsantrag zur Entnahme von Grundwasser durch die Stadt Bad Marienberg

14.08.1972 Erteilung einer Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus dem Stollen „Alexandria“ durch die ehem. Bezirksregierung Koblenz  (2 Mio. m³/a)

19.06.1976 Abgrenzung des Wasserschutzgebietes (WSG) für den Stollen „Alexandria“ durch die Fachbehörden

05.10.1979 Planunterlagen für die Festsetzung des WSG von Bad Marienberg

27.09.1983 Festsetzung des Wasserschutzgebietes Stollen „Alexandria“ durch die ehem. Bezirksregierung Koblenz

März 1999 Vorschlag zur Neuabgrenzung eines Wasserschutzgebietes für den Stollen "Alexandria" durch das ehem. Geologische Landesamt, Mainz; 19.10.1999 und 20.10.1999 Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes durch das ehem. Staatliche Amt für Wasser- u. Abfallwirtschaft Montabaur

28.11.2013 Wasserwirtschaftliche Beurteilung für Festsetzung Wasserschutzgebiet Stollen „Alexandria“ durch die Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur der SGD Nord

08.12.2014 Erlass einer vorläufigen Anordnung (Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 22.12.2014, Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung)

09.03.2017 Informationsveranstaltung zum Festsetzungsverfahren des Wasserschutzgebietes für den Stollen "Alexandria" in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg

09.11.2017 Verlängerung der Geltungsdauer der vorläufigen Anordnung im Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für den Stollen „Alexandria“ um ein Jahr (Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 27.11.2017, Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung)

22.01.2018 bis 21.02.2018 Offenlage des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes in den betroffenen Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Westerburg und Rennerod; Möglichkeit der betroffenen Öffentlichkeit zur Erhebung schriftlicher Einwendungen bis zum Ende der Einwendungsfrist am 07.03.2018

17.01.2019 Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Grundwasserentnahme aus dem Stollen „Alexandria“ durch die SGD Nord

Aktueller Stand und nächste Schritte:

Bis zum Ende der Einwendungsfrist gingen bei der SGD Nord aus der betroffenen Öffentlichkeit über 1.000 Einwendungen ein. Zudem haben die zahlreichen am Verfahren beteiligten Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange (z.B. die Gemeinden) Stellungnahmen abgegeben.

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden von der SGD Nord zunächst erfasst und im Hinblick auf die darin enthaltenen Argumente und geltend gemachten Belange ausgewertet. Anschließend begann die erste fachliche Bewertung zur Vorbereitung des später durchzuführenden Erörterungstermins.

In dem im nächsten Schritt durchzuführenden Erörterungstermin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit dem Begünstigten des Wasserschutzgebietes (der Verbandsgemeinde Bad Marienberg), den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. In diesem Termin wird allen Beteiligten die Gelegenheit gegeben, ihre Anliegen näher zu erläutern und Fragen zu stellen. Es sollen Informationen ausgetauscht und soweit möglich einvernehmliche Lösungen für Probleme und widerstreitende Interessen gesucht werden. Der Erörterungstermin dient dem Ziel, alle Entscheidungsgrundlagen für die abschließende Abwägung und Festsetzung des Wasserschutzgebietes zusammen zu tragen. Er bildet den Abschluss des öffentlichen Anhörungsverfahrens. Danach wird über den Erlass der endgültigen Rechtsverordnung entschieden.

Über Ort und Zeit des Erörterungstermins werden die Beteiligten rechtzeitig durch entsprechende Veröffentlichungen informiert. Wann es möglich sein wird, den Erörterungstermin durchzuführen, kann derzeit allerdings noch nicht vorhergesehen werden. Grund hierfür ist die seit Frühjahr 2020 anhaltende Coronapandemie, die auf Grund des hohen Gesundheitsrisikos für die Bevölkerung und der sich daraus ergebenden rechtlichen Beschränkungen für Versammlungen die Planung eines ggf. mehrtägigen Erörterungstermins, bei dem eine große Zahl von Personen in einem geschlossenen Raum zusammenkommen muss, ausschließt.

 

Entwurf der Rechtsverordnung

WSG Stollen Alexandria

 

Bekanntmachungen

Bekanntmachung VG Rennerod

Bekanntmachung VG Bad Marienberg

Bekanntmachung VG Westerburg

Ansprechperson

Klaus Kälberer
Tel. 0261 120-2553

Vorträge der Informationsveranstaltung vom 09.03.2017

Planunterlagen