VGV Bad Marienberg – WSG "Stollen Alexandria"
Weiterführende Informationen zum Hintergrund
Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist kein Selbstzweck. Sie erfolgt, um Grundwasservorkommen im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Auswirkungen zu schützen und so sicher zu stellen, dass die Bevölkerung jederzeit mit Trinkwasser guter Qualität versorgt werden kann. Gemäß § 51 Abs. 2 WHG sollen Trinkwasserschutzgebiete nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.
Hierzu sind im Regelfall die Vorgaben des Arbeitsblatt W 101 des DVGW zu beachten. Die Grenzen der Schutzzonen sind somit nach den tatsächlich vorhandenen örtlichen hydrogeologischen Verhältnissen festzusetzen. Das Wasserschutzgebiet muss dabei das gesamte Einzugsgebiet der Wasserfassung beinhalten.
Allerdings sind auch innerhalb des Schutzgebietes Befreiungen von Verboten, Beschränkungen sowie Duldungs- und Handlungspflichten möglich, soweit der Schutzzweck nicht gefährdet wird oder Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern (§ 52 Abs. 1 Satz 3 WHG).
Der „Stollen Alexandria“ ist aufgrund der Ergiebigkeit und der geförderten Entnahmemenge die bedeutendste Wasserversorgungsanlage im Westerwald und bedarf eines besonderen Schutzes.
Das im „Tiefen Wasserstollen“ der ehemaligen Braunkohlengrube „Alexandria“ auslaufende Grundwasser wird von den beiden Verbandsgemeindewerken Bad Marienberg und Westerburg zur Trinkwasserversorgung genutzt und über einen überörtlichen Verbund zu den beiden Verbandsgemeinden Selters und Wallmerod geliefert.
Das Einzugsgebiet des Stollens Alexandria umfasst sämtliche mit dem Stollen in Verbindung stehenden Grubenbaue sowie die Bereiche, aus denen – morphologisch bedingt - ein Zufluss zu diesen gegeben ist. Durch das weit verzweigte Stollen- und Streckensystem des ehemaligen Braunkohlenuntertagebaus weist die Oberflächennutzung unterschiedliche Gefährdungs-potentiale für das Stollenwasser auf. Erschwerend kommt hinzu, dass durch die vorhandenen Grubenpläne nicht alle Bereiche abgedeckt sind, in denen ein Abbau stattgefunden hat, da in früheren Zeiten ein unerlaubter Abbau („Schwarzabbau“) stattfand.
Das Stollensystem erstreckt sich über die Verbandsgemeinde Bad Marienberg, Westerburg und Rennerod. Es sind in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg folgende Ortsgemeinden berührt: Nisterau, Hof, Stockhausen-Illfurth, Fehl-Ritzhausen, Großseifen, Hahn b. Marienberg und die Stadt Bad Marienberg. In der Verbandsgemeinde Westerburg sind die Ortsgemeinden Höhn (mit den Ortsteilen Oellingen, Schönberg und Neuhochstein), Ailertchen und Pottum und in der Verbandsgemeinde Rennerod die Ortsgemeinde Hellenhahn-Schellenberg betroffen.
Der Rechtsinhaber zur Entnahme von Grundwasser aus dem „Stollen Alexandria“ zum Zweck der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist die Verbandsgemeinde Bad Marienberg. Die Vereinbarung zwischen den beiden Verbandsgemeinden Bad Marienberg und Westerburg zur Sicherstellung der Wasserversorgung durch die Lieferung von 2.000 m² pro Tag wurde mit Bescheid der ehemaligen Bezirksregierung Koblenz vom 09.08.1983 genehmigt. An diesem Vertrag wird bis zum heutigen Tag festgehalten.
Weiterführende Informationen zur Historie
15.12.1971 Erstellung der Antrags- und Planunterlagen für den Wasserrechtsantrag zur Entnahme von Grundwasser durch die Stadt Bad Marienberg
14.08.1972 Erteilung einer Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus dem Stollen „Alexandria“ durch die ehem. Bezirksregierung Koblenz (2 Mio. m³/a)
19.06.1976 Abgrenzung des Wasserschutzgebietes (WSG) für den Stollen „Alexandria“ durch die Fachbehörden
05.10.1979 Planunterlagen für die Festsetzung des WSG von Bad Marienberg
27.09.1983 Festsetzung des Wasserschutzgebietes Stollen „Alexandria“ durch die ehem. Bezirksregierung Koblenz
März 1999 Vorschlag zur Neuabgrenzung eines Wasserschutzgebietes für den Stollen "Alexandria" durch das ehem. Geologische Landesamt, Mainz; 19.10.1999 und 20.10.1999 Neuabgrenzung des Wasserschutzgebietes durch das ehem. Staatliche Amt für Wasser- u. Abfallwirtschaft Montabaur
28.11.2013 Wasserwirtschaftliche Beurteilung für Festsetzung Wasserschutzgebiet Stollen „Alexandria“ durch die Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Montabaur der SGD Nord
08.12.2014 Erlass einer vorläufigen Anordnung (Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 22.12.2014, Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung)
09.03.2017 Informationsveranstaltung zum Festsetzungsverfahren des Wasserschutzgebietes für den Stollen "Alexandria" in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg
09.11.2017 Verlängerung der Geltungsdauer der vorläufigen Anordnung im Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für den Stollen „Alexandria“ um ein Jahr (Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 27.11.2017, Inkrafttreten am Tag nach der Veröffentlichung)
22.01.2018 bis 21.02.2018 Offenlage des Entwurfs der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes in den betroffenen Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Westerburg und Rennerod; Möglichkeit der betroffenen Öffentlichkeit zur Erhebung schriftlicher Einwendungen bis zum Ende der Einwendungsfrist am 07.03.2018
17.01.2019 Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Grundwasserentnahme aus dem Stollen „Alexandria“ durch die SGD Nord
11.12.2023 Start der Online-Konsultation zur Erörterung der Einwendungen – die Online-Konsultation ersetzt den gesetzlich vorgeschriebenen Erörterungstermin
Ansprechperson
Julien Brogard
Tel. 0261 120-2526
Aktueller Stand und nächste Schritte
Bis zum Ende der Einwendungsfrist gingen bei der SGD Nord aus der betroffenen Öffentlichkeit knapp 1.000 Einwendungen ein. Zudem haben die zahlreichen am Verfahren beteiligten Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange (z.B. die Gemeinden) Stellungnahmen abgegeben.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden zunächst von der SGD Nord gesichtet und erfasst. Anschließend erfolgte eine fachliche Bewertung der Einwendungen seitens der SGD Nord. Diese Einwendungen sind sodann grundsätzlich in einem Erörterungstermin in Präsenz mit den betroffenen Einwendern, dem Begünstigten (Verbandsgemeinde Bad Marienberg) und den Fachbehörden zu erörtern.
Die COVID-19-Pandemie hat das Festsetzungsverfahren zum Wasserschutzgebiet „Stollen Alexandria“ Anfang 2020 unterbrochen und die Durchführung eines Erörterungstermins leider nicht zugelassen. In Erwartung, den Erörterungstermin als Präsenzveranstaltung im Laufe der Jahre 2021 oder 2022 durchführen zu können, wurde das Verfahren seinerzeit nicht weiterbetrieben. Leider zeichnete sich auch im Jahr 2022 keine Situation ab, die die Durchführung eines Erörterungstermins in Präsenz mit einer solchen Vielzahl von Teilnehmern hätte zulassen können. Darum wurde Anfang 2022 die Entscheidung getroffen, von der Ausnahmeregelung des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (PlanSiG), einem Gesetz, das für die Pandemie erlassen wurde, Gebrauch zu machen. Der Erörterungstermin darf und wird nunmehr in Form der Online-Konsultation durchgeführt. Die Online-Konsultation ersetzt den gesetzlich vorgeschriebenen Erörterungstermin.
Die Online-Konsultation gibt den Einwendern die Möglichkeit, die Diskussion in einem Frage-Antwort-System über mehrere Runden zu erörtern. Die Einladung zur Online-Konsultation erfolgte durch Bekanntmachungen in der Westerwälder Zeitung und dem Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz sowie in den Amtsblättern der betroffenen Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Westerburg und Rennerod.
Wichtig hierbei ist, dass die Einwender aktiv werden und die Zugangsdaten für die Teilnahme an der Online-Konsultation bei der SGD Nord per E-Mail oder per Post anfordern:
E-Mail-Adresse:
stollen_alexandria(at)sgdnord.rlp.de
Postalisch:
SGD Nord, Referat 31, Fachbereich 312, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz
Rechtsverordnung
Bekanntmachungen
Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlage - VG Rennerod
Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlage - VG Bad Marienberg
Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlage - VG Westerburg
Vorträge der Informationsveranstaltung vom 09.03.2017
Planunterlagen
2 Übersichtsplan Schraffur_SW.
4 Auszug aus dem Liegenschaftskataster Schutzzone I Flurstueck 1-12
5 Auszug aus Liegenschaftskataster Schutzzone I Flurstueck 1-9
16 Liste der betroffenen Grundstuecke Schutzzone I II A
17 Liste der betroffenen Gemarkungen und Fluren
Die aufgeführten Unterlagen können leider nicht barrierefrei dargestellt werden.