Abteilungen und ihre Aufgaben
Sie erhalten hier einen Überblick über die Organisationstruktur und das breite Aufgabenspektrum der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord.
Abteilungsleiter Johannes Ballensiefen © Sonja Marie Stasch
Die Abteilung 1 „Zentrale Aufgaben“ kümmert sich um Personal, Organisation, Informations- und Kommunikationstechnik, Zentrale Dienste, Haushalt und Controlling sowie Öffentlichkeitsarbeit. Auch der „Einheitliche Ansprechpartner“ ist in Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein wichtiges Aufgabenfeld.
Damit ist die Abteilung 1 innerhalb der Behörde Bindeglied zwischen den ressortorientierten Fachabteilungen, die sie personell und sachlich ausstattet und wirkt zugleich als moderner Dienstleister nach außen.
Zu den verantwortungsvollen Aufgaben gehört auch die Ausbildung junger Menschen mit unterschiedlichen Abschlüssen, um gegenwärtige und zukünftige Anforderungen mit gut ausgebildetem und motiviertem Personal bestmöglich erfüllen zu können.
Referate der Abteilung 1:
Abteilungsleiter Dr. Michael Schmidt © SGD Nord
Arbeitsschutz, Immissionsschutz und Verbraucherschutz sind zentrale Aufgabenfelder der Gewerbeaufsicht. Die Aufgaben werden von den Regionalstellen Idar-Oberstein, Koblenz, Trier und dem Zentralreferat in Koblenz wahrgenommen.
Referate der Abteilung 2:
- Referat 21a - Zentralreferat
- Referat 21b - Staatliche Gewerbeärzte, Medizinischer Arbeitsschutz
- Referat 22 - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein
- Referat 23 - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz
- Referat 24 - Regionalstelle Gewerbeaufsicht Trier
Zentralreferat Koblenz
- Genehmigungsverfahren für Großfeuerungsanlagen
- Anlagensicherheit bei Pipelines und Flugfeldbetankungsanlagen
- Mutterschutz (Kündigungen), Lenk- und Ruhezeiten von Fahrpersonal, Arbeitszeitgesetz, Heimarbeiterschutz
- Anerkennungen von befähigten Personen, Sachkundigen
- Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren nach Energiewirtschaftsgesetz
- Widerspruchs- und Klageverfahren der Abteilung Gewerbeaufsicht
- Fachaufsicht Immissionsschutz
Regionalstellen Idar-Oberstein, Koblenz und Trier
- Genehmigungs-, Erlaubnis- und Anzeigeverfahren
- Beratungs- und Überwachungstätigkeit
- Technischer Arbeitsschutz
- Anforderungen an Arbeitsstätten
- Anlagensicherheit
- Sozialer Arbeitsschutz
- Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen, Licht
- Sprengstoffwesen, Pyrotechnik
- Gefahrstoffe, Biostoffe, Gefahrgüter
- Sicherheit gentechnischer Anlagen und Erzeugnisse
- Geräte- und Produktsicherheit
- Strahlenschutz
- Elektromagnetische Felder
Bild: Abteilungsleiter Gerke©V.Schmidt SGD Nord
Wir kümmern uns um 11.000 km Gewässer, 1.500 Brunnen und Quellen zur Wasserversorgung, 600 Wasserschutzgebiete, 330 hydrologische Messstellen, 600 Kläranlagen, 8.000 Wasserproben pro Jahr, 80 Deponien, 12.000 Altablagerungen. Das sind einige Herausforderungen, die die fast 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz jeden Tag zu bewältigen haben. Über 50.000 Wasserrechte werden verwaltet, 1.000 Zulassungsverfahren pro Jahr durchgeführt. Dies erledigt die SGD Nord als obere Behörde für Wasserwirtschaft, Fischerei, Bodenschutz und Abfallwirtschaft. Darüber hinaus sind die kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung auch als Fachbehörde beratend für Kreisverwaltungen, andere Behörden aber auch Privatpersonen tätig.
Die Abteilung Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz ist in vier Referate gegliedert. Das Zentralreferatin Koblenz nimmt koordinierende Aufgaben wahr und führt zahlreiche Zulassungsverfahren durch. Die drei Regionalstellen in Koblenz, Montabaur und Trier vertreten die SGD Nord in den Regionen und stellen so die Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern auch räumlich sicher.
Referate der Abteilung 3:
Vizepräsident Prof. Dr. Martin Kaschny © Christoph Gerhartz
Die Raumordnung ist die zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung zur Ordnung, Entwicklung und Sicherung des Raumes. Die Umsetzung der Raumordnung obliegt den Ländern (Landesplanung) und in den Ländern mit mehr als einem Oberzentrum zusätzlich den Regionen (Regionalplanung).
Oberste Landesplanungsbehörde ist das Ministerium des Innern und für Sport.
Obere Landesplanungsbehörden sind die SGD Nord und die SGD Süd.
Untere Landesplanungsbehörden sind die Kreisverwaltungen.
Die Raumordnung befasst sich mit bedeutsamen Vorhaben der Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur, wie z. B. große Gewerbegebiete, Rohstoffabbauvorhaben, Windenergieanlagen, Freiflächenphotovoltaikanlagen oder Straßenplanungen wie z. B. neue Ortsumgehungen.
Dem Referat Raumordnung, Landesplanung zugeordnet ist auch die Koordinierung von Stellungnahmen aus dem Fachbereichen des eigenen Hauses in bergbaulichen und verkehrsrechtlichen Abstimmungsverfahren, bei Flurbereinigungsverfahren sowie bei Verfahren nach dem Landeswaldgesetz.
Auch die laufende Raumbeobachtung als Grundlage für die Bewertung konkurrierender Raumansprüche wird hier geführt. Seit 2007 steht im Behördennetz Rheinland-Pfalz das Rauminformationssystem der SGD Nord ROK25 Online mit den Daten des Raumordnungskatasters zur Verfügung.
Als Obere Naturschutzbehörde hat die SGD Nord für ihren Bereich die folgenden Aufgaben:
- Ausweisung von Naturschutzgebieten
- Aufstellung der Landschaftsrahmenpläne
- Koordinierung und Begleitung von Biotoppflegemaßnahmen
- Vollzug der Artenschutzgesetzgebung
- Erteilung von Befreiungen von Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes
- aus überwiegenden Gründen des Allgemeinwohls
- Mitwirkung bei Planungen und Zulassungsverfahren anderer Fachbereiche wie der Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Flurbereinigung, Straßen- und Schienenwegebau, mit dem Ziel Eingriffe in Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten und unvermeidbare Eingriffe zu kompensieren
- Finanzierung und Bezuschussung naturschutzfachlicher Planungen
- Umweltpädagogik
Als Obere Bauaufsichtsbehörde hat die SGD Nord die Fachaufsicht über die Unteren Bauaufsichtsbehörden in 14 Kreisverwaltungen, 8 Stadtverwaltungen und 2 Verbandsgemeindeverwaltungen. Sie entscheidet über baubezogene Beschwerden, Eingaben und Petitionen und wirkt bei Vorhaben des Bundes und der Länder, insbesondere bei solchen der Landesverteidigung mit.
Im baulichen Brandschutz ist die SGD Nord in zwei Aufgaben tätig:
- Brandschutztechnische Beratung der Unteren Bauaufsichtsbehörden
- Prüfung des vorbeugenden baulichen Brandschutzes bei spezialgesetzlichen Genehmigungsverfahren der SGD Nord für Bauvorhaben i.S. der Landesbauordnung
Im Hochbau ist die SGD Nord baufachliche Prüfstelle von mit öffentlichen Mitteln geförderten Hochbaumaßnahmen entsprechend der Förderbestimmungen. Dabei handelt es sich um schulen, Jugendheime, Jugendherbergen, Sonderkindergärten, wirtschaftsnahe und touristische Infrastruktur, Forschungs- und Technologieinfrastruktur.
Darüber hinaus ist die für die Genehmigung bestimmter Flächennutzungspläne und Bebauungspläne zuständig und wirkt bei Planung städtebaulich bedeutsamer Maßnahmen mit.
Zudem werden über die INITIATIVE BAUKULTUR verschiedenste Projekte entwickelt und unterstützt. Bei nahezu allen baulichen Fragestellungen in diesem Bereich wird SGD Nord beratend tätig. Außerdem wird die Öffentlichkeit über aktuelle Themen informiert.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord ist die zuständige Enteignungsbehörde für das nördliche Rheinland-Pfalz.
Im Spannungsfeld zwischen Eigentum und Allgemeinem Wohl führt sie Verfahren durch, um Maßnahmen aus den Bereichen von Bahnbau, Bauen, Denkmalschutz, Energie, Immissionsschutz, Naturschutz, Straßenbau, Wasser oder Zivilem Flugplatzbau umzusetzen und die angemessene Entschädigung zu bestimmen.
Referate der Abteilung 4: