Baugesetzbuch – einheitlicher Rechtsweg

Antrag auf gerichtliche Entscheidung >> SGD Nord / LG Koblenz

Entscheidungen nach dem Baugesetzbuch können nur durch  Antrag auf gerichtliche Entscheidung  angefochten werden. 

Der Antrag ist binnen eines Monats nach Zustellung  bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Enteignungsbehörde  schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift einzureichen.

Über den Antrag entscheidet das Landgericht Koblenz, Kammer für Baulandsachen.